PRESSE LUXEMBURGER WORT SNPGL geht zum Schlichter

Reform des Staatsbeamtenstatuts

SNPGL geht zum Schlichter

Polizeigewerkschaft prangert Diskriminierung von Polizisten gegenüber anderer Staatsbediensteten an

Foto: Serge Waldbillig / Archiv 2010

(str) – Der Streit zwischen der Polizeigewerkschaft SNPGL und der Regierung um die Reform des Beamtenstatuts geht in die nächste Runde: Der Vorstand des „Syndicat National de la Police Grand-Ducale“ hat bereits am vergangenen Freitag die Schlichtungskommission mit der Angelegenheit befasst.

Knackpunkt ist das Gesetzesprojekt 6459, über das kommende Woche in der Abgeordnetenkammer debattiert wird: Laut SNPGL birgt der Text schwerwiegende Konsequenzen für Polizisten. Konkret stört sich die Gewerkschaft daran, dass Polizeiinspektoren noch immer mit Dienstgrad „D“ eingestellt werden, obwohl die schulischen Mindestanforderungen – fünf Jahre Sekundarschule – eigentlich dem höheren Grad „C“ entsprechen. Diese Benachteiligung würden Polizeiinspektoren seit nunmehr 15 Jahren erdulden.

Eine weitere Diskriminierung sieht die Gewerkschaft darin, dass durch die Reform ein Unterschied geschaffen wird, zwischen der Besoldung von „Posten mit besonderer Verantwortung“ innerhalb der Polizei und jener von leitenden Posten im restlichen Staatsdienst. Diese Unterscheidung entbehre jeglicher Grundlage.

Briefwechsel ohne Erfolg

Das Reformprojekt enthalte außerdem zu viele Inkohärenzen und das zum beruflichen und finanziellen Nachteil der betroffenen Staatsdiener. Eine Unzahl von Briefen und Arbeitssitzungen – mit der Regierung, Ministern und Fraktionen – im vergangenen Jahr habe bislang zu rein gar nichts geführt, schreibt die SNPGL an ihre Mitglieder.

Die Schlichtungskommission kann bei Streitfällen zwischen dem Personal und Staatsdiensten einberufen werden. Streik als Druckmittel ist Staatsbeamten  untersagt. Eine Verhandlungspartei – in diesem Fall die Polizeigewerkschaft – reicht ein Dossier beim Vorsitzenden des Ausschusses ein. Spätestens sechs Wochen nach Empfang der Akte muss sich die Kommission mit dem Fall beschäftigen. Wenn auch die Vermittlung der „Commission de conciliation“ ohne Ergebnis bleibt, wird der oberste Gerichtshof mit dem Fall befasst.

Source Luxemburger Wort.lu

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