PRESSE Tageblatt.lu Auch die Polizei muss manchmal zahlen

POLIZEIEINSATZ

Wer kommt für einen eventuelle Schaden bei einem Polizeieinsatz auf? Haben die Betroffen das Recht entschädigt zu werden? Dies war das Thema von einer rezenten parlamentarischen Anfrage.

In einer rezenter parlamentarischen Anfrage vom ADR-Abgeordneten, Fernand Kartheiser geht es um eventuelle Schäden die bei einem Polizeieinsatz entstehen können. Es kommt manchmal vor, dass die Polizei Fenster oder Türen aufbrechen muss. Der Abgeordnete will wissen ob es eine Prozedur gibt um die Personen zu entschädigen, die den Schaden erlitten haben. Des Weiteren will Kartheiser wissen wie oft dies zwischen 2005 und 2015 der Fall war und wie hoch die Summe der Entschädigung war.

Zwischen 2 und 6 Monaten

Minister Schneider erklärt, dass der entstandene Schaden im Bericht der Polizei festgehalten wird. Die Betroffenen können laut dem Minister eine Anfrage bei der Polizei stellen um vom Staat entschädigt zu werden. Anschließend wird dieser Antrag zum Generaldirektor der Polizei weitergereicht und geprüft. Schlussendlich wird die beantragte Summe an die Betroffenen Person vom Budget des Staatsministeriums überwiesen. In der Antwort des Ministers Schneider heißt es: „Die Dauer dieser Prozedur ist unterschiedlich. Es hängt vom Volumen des Falles ab. Durchschnittlich dauert es zwischen zwei und sechs Monaten“.

Darüber hinaus betont Schneider, dass zwischen den Jahren 2005 und 2015 diese Prozedur rund 20 Mal angewandt wurde. Die Summe der Entschädigungen lag in diesem Zeitraum zwischen 69,46 Euro und 8.771,54 Euro.

Source Tageblatt.lu

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