PRESSE WORT.lu SNPGL: „Augenwischerei um Platzverweis“

Am Donnerstag Entscheidung in der Chamber

Vor allem im Bahnhofsviertel sieht die Polizei sich immer wieder mit Störenfrieden konfrontiert.

Vor allem im Bahnhofsviertel sieht die Polizei sich immer wieder mit Störenfrieden konfrontiert.
Foto: Guy Jallay

(str) – Die Polizeigewerkschaft SNPGL will ihn unbedingt: den Platzverweis – die Möglichkeit, Störenfriede für einen gewissen Zeitraum von einem bestimmten Ort zu verbannen. Doch die Regierung sieht das anders und die Mehrheitsparteien wollen am Donnerstag gegen eine Aufnahme in das Polizeigesetz stimmen.

„An einem Platzverweis darf kein Weg vorbei führen“, bekräftigt Gewerkschaftspräsident Pascal Ricquier. „Die Polizei braucht diese Maßnahme.“ Die Grundsatzentscheidung der Regierung gegen den Platzverweis kann er nicht nachvollziehen. Ohnehin argumentiere die Politik mit fadenscheinigen Argumenten.

Klare Gesetze für präzisen Kontext

Die Aussagen der Ressortminister Etienne Schneider und Felix Braz, dass die Polizei in entsprechenden Situationen bereits auf ein Gesetz zurückgreifen könnte, seien schlicht falsch, meint Pascal Ricquier. Der Artikel 37 beziehe sich zwar auch auf die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit – allerdings in einem präzisen Kontext: „Es geht darum, tobsüchtigen Personen, die sich selbst, andere oder Eigentum durch unsinnige Handlungen in Gefahr bringen, habhaft zu werden und bis zu zwölf Stunden festzuhalten“, so Ricquier.

Es sei sehr fragwürdig, ein Gesetz aus einem Kontext in einen ganz anderen zu setzen, meint der Präsident des „Syndicat National de la Police Grand-Ducale“. „Wir können ein solches Vorgehen auf keinen Fall empfehlen“, betont Pascal Ricquier. „Im Ernstfall riskieren die Beamten, sich deswegen vor Gericht verantworten zu müssen.“ Polizisten müssten sich bei ihren Entscheidungen an geltendes Gesetz halten und deshalb über wasserdichte Bestimmungen verfügen.

Handlungsmöglichkeiten, wo es bis jetzt keine gibt

Man brauche ein solches Gesetz zum Platzverweis, um Handlungsmöglichkeiten zu schaffen, wo es bis jetzt keine gibt. Die Anwendungsgebiete seien vielschichtig. „Es geht vielleicht um den Obdachlosen, der sich in einer Geschäftspassage niederlässt, um dort zu betteln und so die Kundschaft verschreckt“, führt der SNPGL-Präsident aus.

„Es geht aber auch um aufdringliche Bettlerbanden in den Fußgängerzonen. Es geht darüber hinaus auch um Drogenabhängige, die vor einer Schule herumlungern. Und es geht beispielsweise um Hooligans, die aus dem Ausland für ein Fußballspiel anreisen, und die vom Stadion ferngehalten werden sollen. In all diesen Situationen haben wir keine Handhabe“, unterstreicht Pascal Ricquier. Es gelte, Gefahren abzuwenden, und ein Platzverweis wäre eine vertretbare und sicherlich weniger harte Maßnahme als eine Festnahme.

Diskussion nicht auf Bettelei reduzieren

Der Platzverweis sei natürlich keine Lösung für soziale Probleme. Das sei auch nicht der Anspruch. Das Polizeigesetz verfolge nicht das Ziel, Obdachlosigkeit oder Armut aus der Welt zu schaffen, deshalb sei es auch völlig falsch die Diskussion auf diese Phänomene zu reduzieren. Der Platzverweis setze dort Grenzen, wo einzelne Personen andere Menschen im öffentlichen Raum schwerwiegend belästigen oder in Gefahr bringen würden.

Am Donnerstag: Abstimmung im Parlament

Am Donnerstagnachmittag wird sich die Abgeordnetenkammer mit einer Motion des CSV-Abgeordneten Léon Gloden zur Einführung eines Platzverweises in das Gesetz zur Polizeireform befassen. Der Ausgang der Debatte dürfte allerdings schon besiegelt sein. Die Regierung hat nämlich bereits vergangene Woche kundgetan, dass sie den Platzverweis ablehnen wird. Dabei hatte sich die DP-Fraktion zunächst dafür ausgesprochen, nun sieht sie sich allerdings an den Koalitionsvertrag gebunden und will sich daher bei der Abstimmung der LSAP und den Grünen anschließen und gegen die Motion stimmen. str

Source WORT.lu

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