journal.lu – 30.05.2017
INGO ZWANK
Entfernung vor der Vereidigung war illegal – Minister widersetztsich Gerichturteil, Polizeischüler in Dienst zu stellen – SNPGL ist entsetzt
Es sollte eigentlich eine ganz normale Vereidigung von Polizeischülern werden. Doch kurz vor der Zeremonie wurden aus den 49 Schülern 48, die ihren Eid ablegen sollten. Zu dem Eklat war es bei der Vereidigung der Polizeischüler im Jahr 2015 gekommen. Dem jungen Mann war quasi in letzter Minute während der Vereidigungsfeier eröffnet worden, dass ihm das „Volontaire de police“-Statut entzogen wurde. Er hatte einen eingeschriebenen Brief nicht abgeholt.
„Unschuldig“ in Schlägerei verwickelt, sagt der Anwalt
Dem ehemaligen Polizeischüler wird vorgeworfen, am 22. Februar 2015 in alkoholisiertem Zustand in eine Messerstecherei vor einer Diskothek verwickelt gewesen zu sein. Sein Anwalt bestreitet dies. Sein Mandant sei unverschuldet in die Schlägerei geraten und selbst Opfer geworden.
Das Gesetz sieht vor, dass er nach der Vereidigung nicht mehr aus der Polizei hätte entlassen werden können. Laut Aussagen des Rechtsanwalts hatte der Polizeischüler keine Kenntnis davon, dass ihm am 11. September das Statut entzogen wurde.
Mittwochnachmittag soll das Urteil in der strafrechtlichen Affäre fallen, in der die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft für den Mann beantragt hat.
Doch der Eklat um den aus dem Dienst entfernten Polizeischüler ging auch in die verwaltungsgerichtliche Runde. „Mit einem Ignorieren einer gerichtlichen Entscheidung seitens des zuständigen Ministers Etienne Schneider“, wie der Präsident der Polizeigewerkschaft SNPGL, Pascal Ricquier, am Dienstag gegenüber dem „Journal“ ausführte. Denn das Verwaltungsgericht hatte bereits in zweiter Instanz entschieden, dass diese Entscheidung des Ministers, die Vereidigung zu verweigern, „illegal“ war. Dies sei im Urteil klar ausgeführt.
„La décision du Ministre de retrait du statut de volontaire de police de septembre 2015 avait été annulée par un jugement du Tribunal administratif de janvier 2017. Ce jugement d’annulation aurait, d’après les lois en vigueur, obligé le Ministre d’assermenter dès à présent le jeune volontaire de police“, liest Ricquier aus der Stellungnahme der Gewerkschaft vor und fordert deutlich den Minister auf, sich entsprechend der Entscheidung zu verhalten. Über seinen Anwalt habe der Polizeischüler beim Minister einen Termin zu seiner Vereidigung beantragt, allerdings bislang noch keine Antwort erhalten.
Die SNPGL zeigt sich tief bestürzt über ein solches Verhalten von Seiten des Ministers, was als „absolut unwürdig“ eines Regierungsvertreters beschrieben wird. Gerade der Minister für innere Sicherheit müsse sich im Einklang zu den Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verhalten und das Prinzip der Gewaltenteilung entsprechend achten, was einen wesentlichen Bestandteil in jeder Demokratie darstelle, die diesen Namen verdiene, so die Gewerkschaft abschließend.