Polizeigewerkschaft kritisiert Minister
SNPGL: Minister hat sich über Gerichtsurteil hinweggesetzt
Im September 2015 leisteten nur 48 statt wie vorgesehen 49 angehende Polizisten den Eid.
Foto: Gerry Huberty
(str) – Einem Polizeischüler, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Schlägerei läuf, wurde vom Ressortminister die Vereidigung als Polizist verweigert. Für die Polizeigewerkschaft ein klarer Verstoß gegen Rechtsprinzipien.
Im September 2015 war einem Polizeischüler Minuten vor seiner Vereidigung als Polizist das Statut des Polizeischülers entzogen worden. Diese drastische Maßnahme des Ministers für Innere Sicherheit hat für reichlich Aufsehen bei der Veranstaltung gesorgt. Zur Begründung war damals lediglich zu erfahren, dass es ein „Dossier“ gegen den Polizisten gebe.
Eine Woche später erklärte der Anwalt des geschassten Polizeischülers gegenüber RTL, sein Mandant sei Opfer einer Schlägerei geworden. Den inzwischen durchgesickerten Vorwurf, der Polizeischüler sei in eine Messerstecherei vor einer Diskothek in Limpertsberg verwickelt gewesen, bestritt der Anwalt.
Gerichtsurteil kommt
Anfang Mai mussten sich alle vier an der Schlägerei beteiligten Männer vor Gericht verantworten. Dem ehemaligen Polizeischüler wird vorgeworfen, bei der Schlägerei im Februar 2015 einen Kontrahenten mit einem Messer im Gesicht verletzt zu haben. Die Tatwaffe, die von Zeugen übereinstimmend beschrieben wurde, konnte jedoch nie gefunden werden. Das Urteil soll am Mittwoch gefällt werden.
Einen Tag vorher meldet sich nun die Polizeigewerkschaft SNPGL in diesem Fall zu Wort. Wie schon gleich nach der Vereidigungszeremonie im September kritisiert der „Syndicat National de la Police Grand-Ducale“ das Vorgehen des Ministers.
Die Entscheidung von Etienne Schneider, dem Polizeischüler das Statut des „Volontaire de police“ zu entziehen, sei bereits im Januar vom Verwaltungsgericht gekippt worden. Nach diesem Urteil hätte der Polizeischüler mit sofortiger Wirkung vereidigt werden müssen, heißt es. Der Minister habe sich jedoch über diese Entscheidung der Justiz hinweggesetzt und den Entzug des Statuts im März erneuert. Laut SNPGL ist das ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der Demokratie und insbesondere der Gewaltentrennung.
Verwaltungsgericht: „Entscheidung illegal“
Der Polizeischüler habe daraufhin erneut Einspruch eingelegt und vor einem Eilgericht erneut Recht bekommen. Im Urteil habe das Verwaltungsgericht festgehalten, dass die Entscheidung des Ministers von Anfang illegal gewesen sei und diese dem beruflichen Werdegang des Kläger nachhaltig schaden können, so der SNPGL.
Im Vorfeld eines formellen Urteils hielt das Verwaltungsgericht aber bereits am 24. Mai fest, dass die erneute Entscheidung des Ministers auszusetzen und der Schüler mit sofortiger Wirkung zu vereidigen sei.
Über seinen Anwalt hat der Polizeischüler beim Minister einen Termin zu seiner Vereidigung beantragt, allerdings bislang noch keine Antwort erhalten.
In ihrem Schreiben an die Presse fordert die Polizeigewerkschaft Etienne Schneider auf, sich an das Gesetz und an die Entscheidungen der Justiz zu halten. Das Prinzip der Gewaltentrennung müsse in jeder Demokratie, die diesen Namen verdiene, geachtet werden.