PRESSE Journal.lu Unschuld beteuert

journal.lu – 16.06.2017

Dem Ex-Polizeischuldirektor wurde vorgeworfen, er habe davon gewusst, aber in der Affäre beide Augen zugedrückt. Foto: iz - Lëtzebuerger Journal

Dem Ex-Polizeischuldirektor wurde vorgeworfen, er habe davon gewusst, aber in der Affäre beide Augen zugedrückt. Foto: iz
LUXEMBURG
PIERRE WELTER

Berufungsverfahren um Unregelmäßigkeiten an der Polizeischule

Von 2005 bis 2010 wurde in den Seminaren der Polizeischule Geld ohne rechtliche staatliche Vorschrift ausbezahlt – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Luxemburg, die 2013 die Affäre in der Polizeischule, wo es um Betrug, Fälschung, Hehlerei und Vorteilsgewährung ging, zur Anklage gebracht hatte. Aufgedeckt wurden die Unregelmäßigkeiten im April 2010 bei einer eingeführten Routinekontrolle vom heutigen Polizeigeneraldirektor Philippe Schrantz. Ihm war aufgefallen, dass Geld ohne rechtliche staatliche Vorschrift ausbezahlt worden war.

Auf der Anklagebank in erster Instanz saßen der Ex-Direktor der Polizeischule, zwei Ex-Polizisten sowie die Ehefrau eines der beiden Ex-Polizisten, die auch das Geld erhielt.

„Unrechtmäßiger finanzieller Vorteil“ in Höhe von 6.600 Euro

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Polizeischuldirektor Jacques K. vorgeworfen, einer Statistin, die im Auftrag der Polizeischule dort als Darstellerin in Trainingsseminaren arbeitete, einen „unrechtmäßigen finanziellen Vorteil“ in Höhe von 6.600 Euro verschafft zu haben. Die Statistin hatte Geld erhalten – an der expliziten Rechtsgrundlage vorbei und ohne angemeldet und sozial versichert zu sein. Das Geld wurde auf das Konto eines pensionierten Polizisten verbucht und dann an die Frau weitergeleitet.

Dem Ex-Direktor wurde vorgeworfen, er habe davon gewusst, aber in der Affäre beide Augen zugedrückt. Dem stimmte der Beschuldigte nicht zu. Dagegen war er der Meinung, er habe sich nie unrechtmäßige Vorteile verschafft.

Die Richter in erster Instanz und die Staatsanwaltschaft hatten tendenziell Zweifel an den Aussagen des Ex-Direktors der Polizeischule.

Am 17. November 2016 verurteilte die 13. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg den Ex-Direktor der Polizeischule Jacques K. zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Dazu muss man wissen: Wenn ein Polizist zu über einem Jahr verurteilt wird, verliert er seinen Job.

Strafe aus erster Instanz zu hoch

Die zwei Ex-Polizisten Roger H. und Joseph B. wurden jeweils zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Nutznießerin der unrechtmäßigen Finanzspritzen, Gabrielle Z., kam mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro davon.

Der Ex-Direktor nahm das Urteil nicht an und ging in Berufung. Die erste Berufungsverhandlung fand gestern Morgen statt.

Der Beamte beharrte weiter auf seiner Unschuld und blieb bei seinen Aussagen aus erster Instanz. Sein Verteidiger Michel Molitor beteuerte, dass sein Mandant vom angeblichen Betrug nichts gewusst habe. Er plädierte auf Freispruch. Einer der Polizisten erklärte, dass die Statistin keine böswillige Absicht hatte. Sie hätte für das Geld gearbeitet, das sie bekommen hatte. Jeder habe davon gewusst, doch jetzt will niemand mehr etwas davon wissen, sagte der Ex-Polizeibeamte.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Marie-Jeanne Kappweiler, argumentierte in ihrem Plädoyer, dass die Strafe für den Ex-Direktor der Polizeischule aus der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu hoch sei. Sie beantragte eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Strafen der zwei Ex-Polizisten und der Statistin will sie beibehalten.

Das Urteil wird am 11. Juli gesprochen.

Source journal.lu

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