Abrechnungen der Polizeischule
Foto: Gerry Huberty / LW-Archiv
(SH) – Er sei weder der Anstifter der fragwürdigen Abrechnungen, noch habe er diese gutgeheißen. Mit diesen Worten erklärte der ehemalige Direktor der Polizeischule Jacques Klein am Freitag, warum er gegen seine Verurteilung zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro aus erster Instanz Einspruch eingelegt hat.
Der ehemalige Schulleiter hatte sich vor Gericht verantworten müssen, nachdem zwischen 2007 und 2010 die Honorare von Gabrielle Z., einer externen Mitarbeiterin der Polizeischule, über die Abrechnung von Roger H. verrechnet worden sein sollen. Letzterer, ein Polizeibeamter im Ruhestand, der jedoch weiterhin Kurse an der Schule leitete, gab das Geld anschließend an die Frau weiter. Insgesamt soll es sich um rund 6.600 Euro gehandelt haben.
Drei gestehen, einer streitet ab
Für dieses Verfahren soll es ein Abkommen zwischen Jacques Klein und Joseph B., der sich um die Abrechnungen kümmerte, gegeben haben. Bei der Frau handelte es sich um die Lebensgefährtin von Joseph B., die als Statistin an Kursen teilnahm, hierfür jedoch über keine Zulassung verfügte.
Während Joseph B., Roger H. und Gabrielle Z. dieses Vorgehen während der Verhandlung in erster Instanz bestätigt hatten, stritt Jacques Klein stets ab, von dem Abkommen gewusst zu haben. Die Richter schenkten ihm keinen Glauben und verurteilten ihn zu einer 15-monatigen Haftstrafe auf Bewährung – zwei Monate mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Laut Maître Michel Molitor, Anwalt von Jacques Klein, hätten die Richter in erster Instanz eine vorgefasste Meinung gehabt. Er wies nun daraufhin, dass die Gehaltsabrechnungen von Roger H. nach 2010 nur noch einmal überprüft wurden, weil sein Mandant den damaligen Personalchef auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen hatte. Zudem betonte er, dass sich Jacques Klein bereits 2007 gegen eine Zulassung von Gabrielle Z. ausgesprochen hätte. Bereits in erster Instanz hatte der ehemalige Schulleiter angegeben, davon ausgegangen zu sein, dass Gabrielle Z. danach nur noch auf freiwilliger Basis und ohne Bezahlung an den Übungen teilnahm.
Sechs Monate auf Bewährung gefordert
Der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft zufolge mache es keinen Unterschied, ob Jacques Klein Anstifter der Vorgehensweise war oder nicht. Dass er den Personalchef 2010 in seiner neuen Rolle als Verantwortlicher des Budgets der Polizei auf die Abrechnungen von Roger H. hingewiesen hätte, wollte sie zudem nicht als Beweis für seine Unschuld gelten lassen. Den Aussagen der drei weiteren Angeklagten sowie der ehemaligen Sekretärin könne man hingegen Glauben schenken, denn sie würden übereinstimmen.
Jacques Klein habe in Bezug auf die Abrechnungen jedoch keine größere Rolle gespielt als die drei weiteren Angeklagten. Demnach forderte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft eine Strafminderung. Sechs Monate Haft auf Bewährung seien angebracht. Für den ehemaligen Schulleiter ist dies insofern von Bedeutung, da er im Falle einer Verurteilung zu einer mehr als zwölfmonatigen Haftstrafe seine Stelle innerhalb der Polizei verlieren wird.
Joseph B. und Roger H. wurden im November vergangenen Jahres zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, Gabrielle Z. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Für alle drei soll es bei diesen Strafen bleiben.
Das Urteil ergeht am 11. Juli.