PRESSE Wort.lu Polizeireform und Bürgerrechte

Nach Kritik des Staatsrates

Die Polizeirefrom wurde in einigen Punkten überarbeitet.

Die Polizeirefrom wurde in einigen Punkten überarbeitet.
Foto: Steve Remesch

(jag) – Der Minister für innere Sicherheit Etienne Schneider hat den Gesetzesentwurf zur Polizeireform an einigen Stellen abgeändert. Der Staatsrat hatte den Entwurf in seinem Gutachten Ende Juli sehr kritisch begleitet und zwölf „oppositions formelles“ ausgesprochen. Kritisiert wurden vor allem die erweiterten Befugnisse im Rahmen der „police administrative“, welche die Bürgerrechte einschränken könnten. Dazu gehören präventive Einsatzmöglichkeiten und Gefahrenabwehr im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität.

Die neuen Maßnahmen, die die künftige „Police administrative“ ergreifen kann, werden bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung angewendet, ohne dass zuvor eine Ermittlung wegen Gesetzesverstößen eingeleitet wird. „Wir haben an den entscheidenden Stellen nachgebessert und damit Rechtssicherheit hergestellt. Wir werden den abgeänderten Entwurf jetzt erneut dem Staatsrat vorlegen“, so Schneider.

Klare Aufgabenstellung

Drei konkrete Punkte wurden deshalb berücksichtigt: So wird deutlich zwischen „autorité de police administrative“ und „force de police“ unterschieden. Des weiteren werden konkrete Bedingungen für den Einsatz der „police administrative“ festgelegt und Garantien festgeschrieben, was die Bürgerrechte betrifft.

Konkret können nur der Minister für innere Sicherheit oder aber ein Bürgermeister den Einsatz der „police administrative“ anfordern, dies im Falle einer konkreten, gravierenden und imminenten Gefahr für die Bevölkerung. Die Polizeibeamten können als Folge dieser Anforderung Identitätskontrollen durchführen. Kann sich die betreffende Person nicht ausweisen, kann sie während maximal sechs Stunden festgehalten werden. Dies war bisher nicht möglich. Zugleich erhält der Beamte dann die Befugnis, den Wagen der betreffenden Person zu durchsuchen. Auch das Absperren eines Sicherheitsbereiches kann in dieser spezifischen Situation vom Polizeibeamten durchgeführt werden.

Zeitlich und geografisch begrenzt

Die beschlossenen Maßnahmen sind auf maximal zehn Tage begrenzt, sie können allerdings verlängert werden. Zugleich sind die Maßnahmen geografisch begrenzt, können aber auf die gesamte Landesfläche ausgedehnt werden. Die Bürgermeister bekommen ähnliche Befugnisse, allerdings sind diese auf die jeweilige Gemeindefläche beschränkt. Auch die Schließung eines Lokals kann ein Bürgermeister auf diese Weise direkt beantragen. Im überarbeiteten Entwurf wurden zugleich die Rechte der Bürger, welche Opfer dieser Maßnahmen werden, präzisiert.

Schneider zeigte sich zuversichtlich, dass mit diesen Abänderungen die vom Staatsrat geforderten Erklärungen und Detailfragen vorliegen würden.

Source Wort.lu

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