„Police administrative“
In der Praxis überschneiden sich vorbeugende und repressive Polizeiarbeit oftmals.
Foto: Steve Remesch/LW-Archiv
(str) – Sehr viel wurde über die Polizeireform gestritten. Zuletzt hatte der Staatsrat dem Minister für Innere Sicherheit, Etienne Schneider, eine Abfuhr erteilt. Dessen juristische Analyse des Gesetzesprojekts las sich wie ein regelrechter Totalverriss. Nun wurde nachgebessert und vor wenigen Tagen die abgeänderte Fassung der Presse vorgestellt. Ob diese aber den Bedenken der hohen Körperschaft gerecht wird, bleibt abzuwarten, denn eine neue Stellungnahme des Staatsrats steht noch aus.
Rückendeckung bekommen sowohl die Polizeidirektion als auch der Minister nun aber aus den Reihen ihrer früheren Widersacher: von der Polizeigewerkschaft SNPGL. „Im Zusammenhang mit der ,Police administrative‘“, wie der Präsident des Syndicat National de la Police Grand-Ducale, Pascal Riquier betont. „Denn wir sind der Auffassung, dass die Polizei diese Einsatzmittel dringend braucht.“
Die Befürchtung des Staatsrats, dass Bürgerrechte gefährdet seien, kann Pascal Ricquier nicht nachvollziehen. „Im Gegenteil“, unterstreicht er. „Die Rechte der Bürger werden gestärkt und wir verhindern, dass es Opfer gibt. Wir können Straftaten vorbeugen und Menschen schützen.“
Beispiel Einbruchsbekämpfung
Bei der Einbruchsbekämpfung könne man derzeit zwar Patrouillen durch Wohngebiete fahren. Ohne direkten Hinweis auf eine bevorstehende Straftat sei es aber nicht einmal möglich, verdächtige Personen zu kontrollieren oder deren Identität festzustellen. „Durch die Möglichkeiten, die sich durch eine gestärkte ,Police administrative‘ ergeben könnten, wäre eine Identitätskontrolle hier aber möglich“, führt Ricquier aus.
„Was nun aber befürchtet wird, ist dass diese Möglichkeiten missbräuchlich eingesetzt werden können“, fährt der SNPGL-Präsident fort. „Aber überall kann es zu Missbrauch kommen. Und wenn dies passiert, dann wird das auch sanktioniert. Das ist bei Polizisten nicht anders.“ Wenn es sich um strafbare Handlungen handele, sei das eine Angelegenheit für die Justiz. Ansonsten spiele das Disziplinargesetz der Polizei, das auch empfindliche Strafen vorsehe. Fehlverhalten werde geahndet.
Wer befehligt wen?
Keinerlei Verständnis hat der SNPGL-Präsident für den Wunsch der Staatsrates, dass die „Police judiciaire“ ausschließlich der Autorität der Justizbehörden unterstellt werden solle. „Das ist kein Irrtum, dass von ,Police judiciaire‘ und nicht vom ,Service de police judiciaire‘ die Rede ist“, bekräftigt Pascal Ricquier. „Der Staatsrat irrt sich nicht in solchen Sachen. Mit ,Police judiciaire‘ ist de facto die gesamte Polizei und nicht die Kripoi gemeint.“
Eine solche Aussage gehe weit über die Attributionen des Staatsrats hinaus, meint der SNPGL-Präsident. Dessen Kompetenz seien Rechtsfragen. Hier gehe es nun aber darum, die Polizei der Magistratur zu unterstellen. Daraus ergebe sich allerdings ein gravierender Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltentrennung – eine Vermischung von Exekutive und Judikative.
Die Polizeiarbeit im Bereich der „Police administrative“ sei keine Angelegenheit der Justiz. Hier müssten andere Befehls- und Verantwortungsstrukturen aufgebaut werden. Welche, das sei noch zu klären.
Pascal Ricquier: „Der Staatsrat irrt sich nicht in solchen Sachen“
Foto: Pierre Matgé