PRESSE Tageblatt.lu “Eng grouss Sauerei”

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Die Polizei hat Rekrutierungsprobleme. Das ist einer der Gründe, warum die gesamten Laufbahnen reformiert wurden. Die Arbeitsbedingungen und speziell die Einkommenssituation der Agenten der öffentlichen Macht wurden stark aufgebessert. Wer jetzt der Meinung war, damit wäre vorerst Ruhe an der Sozialfront bei der “Police grand-ducale” eingekehrt, der irrte gewaltig.

“Eng grouss Sauerei” geschehe zurzeit im Rahmen der Reform des Disziplinargesetzes, so der Präsident des der CGFP angeschlossenen Polizeisyndikats SNPGL, Pascal Ricquier, gestern im Rahmen einer Pressekonferenz.
Was die gewerkschaftlich organisierten Polizisten bemängeln, präsentiert sich auf den ersten Blick allerdings nicht als das große Sozialdrama.

Kein SNPGL-Gutachten …

Das SNPGL war zur Reform des besagten Gesetzes nicht um ein Gutachten gebeten worden: Nach Protest und einer Unterredung in letzter Minute wurde der Text, der eigentlich gestern im Regierungsrat diskutiert und angenommen werden sollte, von der Tagesordnung genommen, da der zuständige Minister Etienne Schneider offensichtlich bereit ist, eine Unterredung mit den SNPGL-Verantwortlichen zu führen.

Am Gesetzesprojekt zu den Disziplinarmaßnahmen stört das Syndikat unter anderem die Tatsache, dass die Disziplinarverfahren alle vom Generaldirektor der Polizei eingeleitet werden; dieser selbst demnach quasi Immunität genieße. Das Gleiche gelte für den Chef der IGP (“Inspection générale de la Police”). Für die Armee und den “Service de renseignement” gelte im Übrigen die gleiche Regelung, hieß es gestern.

Kommt es zu einer Untersuchung wegen eines Zwischenfalls, der disziplinarisch relevant sein könnte, so wird der betreffende Beamte während des Verfahrens einer anderen Dienststelle zugeordnet. Dies sieht die Gewerkschaft bereits als Strafe und möchte diesen Passus überarbeitet haben. Auch die Zusammensetzung des Disziplinarrates gefällt dem Syndikat nicht, es möchte die gleiche Form der Besetzung dieses Gremiums, wie dies auch ansonsten im öffentlichen Dienst üblich sei.

Statut des Nachwuchses

Schließlich beklagt sich das SNPGL über den Status der Polizeianwärter, die drei Jahre Ausbildung – davon zwei hauptsächlich theoretisch – in der Polizeischule absolvieren müssen und dafür neben einer Entlohnung von 110 Punkten auch eine Prämie von 20 Euro erhalten (also in etwa eine Entlohnung in Höhe des qualifizierten Mindestlohnes).

Dies reiche nicht aus. Weitere Prämien, die ausgebildeten Polizisten berechnet werden, sollten auch den “aspirants”, die laut SNPGL “stagiaires” heißen sollten, ausbezahlt werden. Daneben moniert die Gewerkschaft, dass die Anwärter immer öfter unbezahlte Überstunden leisten müssen, etwa bei Suchaktionen nach vermissten Personen. Auch intern in der Polizeischule stünden regelmäßig Überstunden an.

Source Tageblatt.lu

Eng grouss Sauerei

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