PRESSE Wort.lu Wenn Polizisten geblitzt werden

Vor dem Blitzer sind alle gleich. Auch Polizisten.

Zu schnell unterwegs

Vor dem Blitzer sind alle gleich. Auch Polizisten.
Foto: Gerry Huberty

(jag) – Polizisten sind auch nur Menschen und manchmal übertreten auch sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Doch was passiert genau, wenn ein Beamter im Dienst oder privat geblitzt wird? Wird ein Unterschied zwischen Eildienst und Routinedienstfahrt gemacht? In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Der ADR Abgeordneten Fernand Kartheiser liefert  der Minister für innere Sicherheit Etienne Schneider interessante Details.

Wird ein Polizeiwagen geblitzt, so wird im sogenannten „Journal des incidents“ abgeglichen, ob es sich bei dieser Fahrt um einen Eildienst handelte. Ist dies der Fall, wird der Bußgeldbescheid annulliert. Bestand keine Notsituation, so wird der schuldige Beamte wie jeder andere Bürger auch bestraft. Der Besitzer des Wagens, also die Polizeidirektion, erhält in diesem Fall den Bußgeldbescheid. Der betroffene Fahrer wird anhand vorliegender Daten identifiziert und der Bescheid an ihn weitergeleitet. Den betroffenen Fahrer erwarten die gleichen Konsequenzen wie dies bei jedem Bürger der Fall wäre.

Ausnahme Eildienst

Die gleiche Prozedur gilt für sämtliche Staatsbediensteten , welche geblitzt werden: Der schuldige Fahrer muss erst ausfindig gemacht werden. Kann er nachweisen, dass er im Eildienst unterwegs war, was in verschiedenen Ministerien und Verwaltungen möglich ist, dann entfällt das Bußgeld. Kann der Fahrer keinen legalen Grund für die Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeben, erwartet ihn ein Bußgeld.

Wann eine Fahrt in die Kategorie Eildienst fällt, legt übrigens der „Code de la route“ im Einzelnen fest. Allerdings muss der Fahrer im Eildienst mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene unterwegs gewesen sein. Da dies aber auf den Blitzerfotos nicht in jedem Fall klar zu erkennen ist, müssen die betroffenen Fahre der Verkehrspolizei Dokumente vorlegen, die beweisen, dass es sich um eine Eilfahrt handelte. Auch im Eildienst muss allerdings die Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität sein.

Geblitzte Polizisten

Wird ein Polizist erwischt, muss er also sein Bußgeld bezahlen, weiter Disziplinarmaßnahmen sind in der Regel nicht vorgesehen und wurden laut Minister Schneider bisher auch nicht ausgesprochen. Allerdings erlaubt das Gesetz, das die Disziplin innerhalb der öffentlichen Macht regelt, zusätzliche Strafen vor. Dies ist der Fall, wenn der Polizist zusätzlich zum Verkehrsvergehen gegen weitere Prinzipien der militärischen Disziplin verstieß.

Etienne Schneider bestätigt, dass eine gewisse Anzahl an Polizisten bereits vom Blitzer erwischt wurde. Bisher konnte jeder dieser Fälle aufgeklärt werden. Einzelne Polizisten wurden auch außerhalb des Dienstes geblitzt, im Prinzip werden dann Geldstrafen fällig und auch bezahlt.

Source Wort.lu

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