(str) – Vor dem Berufungsgericht sind drei Männer und eine Frau am Dienstag auch in zweiter Instanz für schuldig befunden worden, bei einer nicht angemeldeten Demonstration 2014 in Kirchberg Polizisten beleidigt, getreten, geschlagen und mit Fahnenstangen sowie einer ätzenden Substanz angegriffen zu haben.
Der Appellationshof bestätigte das Urteil aus erster Instanz in vollem Umfang: Die vier Angeklagten werden zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu kommt eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro und Schadenersatz in einer Gesamthöhe von 4.500 Euro für fünf verletzte Polizisten.
Eskalation in Kirchberg
Im Mai 2014 war eine Gruppe von Asylbewerbern und diverser linkspolitischer und globalisierungskritischer Bündnisse von Berlin aus aufgebrochen, um unter dem Motto „March for Freedom“ von Strasbourg via Luxemburg nach Brüssel zu marschieren. Ziel war es, die Grenz- und Asylpolitik der Europäischen Union zu kritisieren.
In Luxemburg versuchten am 5. Juni 2014, rund 80 Personen in das Konferenzzentrum in Kirchberg zu gelangen, in dem gerade ein Treffen der EU-Innenminister stattfand. Als dies scheiterte, besetzten die Demonstranten den Eingang des Nachhaltigkeitsministeriums. Bei der Räumung durch die Polizei kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen. Weitere Zwischenfälle folgten, als die Sicherheitskräfte mehrere Gewalttäter zwecks Identifizierung festnehmen wollten. Vor Gericht hatten die Angeklagten die Polizei für die Eskalation des Protests verantwortlich gemacht.