PRESSE Wort.lu „Polizisten werden in Notsituationen im Regen stehen gelassen“

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Foto: Rosa Clemente

Lokales/13.04.2018

Steve Remesch
Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen in Bonneweg prangert die Polizeigewerkschaft SNPGL den mangelnden juristischen Beistand für Beamte an.

Einem Polizisten, der nach einer Diensthandlung Gegenstand von Ermittlungen ist, wird prinzipiell kein beratender Beistand gestellt. Die Gewerkschaftsvertreter sind bei den Anhörungen nicht erwünscht und um einen Anwalt muss er sich zunächst einmal selbst bemühen.

„Die Beamten werden einfach im Regen stehen gelassen“, bedauert der Präsident des Syndicat national de la Police grand-ducale, Pascal Ricquier, zwei Tage nach dem tödlichen Vorfall in Bonneweg. „Dabei hat der Polizist in Ausübung seines Amtes gehandelt, also müsste der Staat ihm auch einen Anwalt stellen.“ Ein aktuelles Regelwerk sieht diese Möglichkeit zwar vor, aber es dauert mitunter Monate, bis es dazu kommen kann.

Pascal Ricquier erklärt: „Laut Artikel 32 des Staatsbeamtenstatuts kann ein Polizist einen Rechtsbeistand beantragen. Dieses Gesuch muss aber erst einmal seinen Weg über die Polizeihierarchie bis zum Minister für Innere Sicherheit finden. Der gibt es dann an den Minister des Öffentlichen Diensts weiter, der dann darüber entscheidet, ob dem Antragsteller ein Anwalt gewährt wird.“

Auch Rechtsbeistand bei Rebellion

Das Problem stelle sich nicht nur bei einem Schusswaffengebrauch, wie jenem am Mittwoch. „Polizisten sollten auch auf einen Anwalt zurückgreifen können, wenn sie im Dienst angegriffen oder verletzt werden oder wenn sie eines Fehlverhaltens bezichtigt werden“, meint SNPGL-Präsident Ricquier.

Jener Beamte, der am Mittwoch in Notwehr die tödlichen Schüsse auf einen Autofahrer abgegeben hat, nachdem dieser versucht hatte, ihn zu überfahren, hat bei seiner Befragung durch die Ermittler der Inspection générale auf einen Rechtsbeistand verzichtet – obwohl er laut dem Code de procédure pénale durchaus berechtigt gewesen sei, bei dem Verhör einen Anwalt hinzuziehen.

Im Schatten der Maulusmühle

„Die Ermittler haben ihn auch in diesem Sinne über seine Rechte belehrt“, erläutert der Gewerkschaftspräsident. Da man ihm aber vorher im Gespräch bereits versichert habe, dass es auf den ersten Blick so aussehe, dass alles den Vorschriften entsprechend erfolgt sei, habe der Polizist jedoch keinen Anlass dazu gesehen, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Kurzfristig will der SNPGL daher auch die Schaffung einer Anlaufstelle in der Polizeidirektion vorantreiben, die diese behördlichen Schritte vorbereitet, sodass der betroffene Beamte die Anträge im Ernstfall nur noch unterzeichnen muss.

Gewerkschaftsvertreter nicht erwünscht

Bei den Diskussionen zum neuen Disziplinargesetz war Pascal Ricquier zufolge auch die Anwesenheit von Gewerkschaftsvertretern bei den Anhörungen der Beschuldigten ein Thema. Im Ministerium habe man sehr zurückhaltend auf die Frage reagiert. Monique Stirn, die Chefin der Inspection générale, habe sich gar vehement gegen einen Beistand durch Gewerkschaftsvertreter gewehrt.

 

Source Wort.lu

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