LOKALES 18.04.2018
(mth) – Am Montagabend versuchte erneut ein Fahrer, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, wie die Polizei erst am Mittwoch mitteilte. Bei ähnlichen Vorfällen kam es vor wenigen Tagen zu tödlichen Zwischenfällen in Bonneweg und Lausdorn.
Eine Polizeistreife beobachtete am Montagabend gegen 20 Uhr auf dem Boulevard Aloyse Mayer einen Wagen, der auf der Gegenspur in Fahrtrichtung Esch/Alzette unterwegs war und durch eine massive Rauchentwicklung im Motorraum auffiel. Die Beamten wendeten, um den Fahrer zu befragen. Als die Beamten mit Blaulicht und Sirene dem Fahrer Haltezeichen gaben, beschleunigte dieser sein Fahrzeug und flüchtete mit sehr hoher Geschwindigkeit durch das gesamte Stadtgebiet bis zur Rue Guillaume Capus.
Dabei missachtete der Fahrer mehrere Verkehrsregeln, darunter zwei rote Ampeln und fuhr teils auf der Gegenfahrbahn. Aufgrund der halsbrecherischen Fahrweise brachen die Beamten aus Sicherheitsgründen die Verfolgung ab. In der Rue Guillaume Capus wurde die Beamten dank eines aufmerksamen Zeugen darauf aufmerksam gemacht, dass ein schwarzer, komplett beschädigter Wagen mit französichen Erkennungstafeln mit sehr hoher Geschwindigkeit in die Rue Ada Lovelace, eine Sackgasse, eingefahren sei. Dort erblickten sie das flüchtige Fahrzeug, das quer auf der Fahrbahn abgestellt war. Eine Personengruppe, die sich bei dem Fahrzeug versammelt hatte, versuchte, beim Eintreffen der Polizisten zu Fuß zu flüchten, was die Beamten jedoch unterbinden konnten.
Drei Verdächtige, die sich nicht ausweisen konnten, wurden zur Dienststelle abgeführt. Der Wagen, der sich in einem desolaten Zustand befand und keine funktionsfähigen Fahrlichter, abgefahrene Reifen sowie einen defekten Kühler hatte, wurde vorerst sichergestellt.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Wagen nicht ordnungsgemäß angemeldet war, sowie kein Versicherungsschutz mehr bestand. Ein Alkoholtest des Fahrers verlief negativ. Im Wagen wurde ein Holzknüppel vorgefunden, der beschlagnahmt wurde. Die Staatsanwaltschaft wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an.