journal.lu – 18.04.2018
Lausdorn: Es war nicht ganz rund gelaufen, bis die Polizei den richtigen Fahrer ermittelte
In einem Interview bei rtl.lu äußerte sich ein Mann, der nach der Verfolgungsjagd, bei der ein Polizist ums Leben kam, von zwei Beamten aufgesucht wurde und „in Handschellen“ abgeführt wurde – als „ursächlicher Anlass“ für die Verfolgung und damit mitverantwortlich für den tödlichen Zwischenfall… da er einen dunkelblauen Audi RS5 fährt. Er sei sich vorgekommen wie ein Schwerverbrecher, so der Mann, der einen vergleichbaren Wagen wie der jetzt in U-Haft sitzende wahre Flüchtige fährt.
Die Justizpressestelle bestätigte auf Nachfrage hin, dass die Polizei eine Ermittlung bezüglich des Autotypen und des Halters durchgeführt habe und dann die Liste der potenziellen Fahrer abgearbeitet habe. Die als erstes vernommene Person sei Halter eines infrage kommenden Fahrzeugs und damit zu überprüfen gewesen.
„Hieb- und stichfestes Alibi“
Der Mann habe aber ein „hieb- und stichfestes Alibi“ präsentieren können, wie die Pressestelle weiter ausführte.
Zum Geschehensablauf: Nachdem sich am Samstagmorgen ein Autofahrer einer Verkehrskontrolle in Weiswampach entzogen hatte, nahmen zwei Polizeistreifen die Verfolgung des verdächtigen Wagens auf. Auf der N7 in Höhe Lausdorn kam es – bei einem Wendemanöver von einem der Polizeiwagen – zu einer Kollision mit dem zweiten Einsatzwagen. Hierbei wurden zwei Beamte lebensgefährlich verletzt. Der Beamte, der einen der Wagen gesteuert hatte, erlag seinen schweren Verletzungen an der Unfallstelle. „Ich möchte nichts runterspielen“, sagt Daniel Baulisch, Anwalt des inhaftierten Fahrers, im RTL-Interview, aber in diesem Dossier gäbe es noch sehr viel aufzuarbeiten. Für ihn stellten sich viele Fragen, doch ein Ergebnis steht schon fest: „Es kann hier nicht alles auf meinem Mandanten abgeladen werden.“ Hier deutet der Jurist auf die Kausalitätskette an, die zwischen dem Verhalten seines Mandaten und dem tatsächlichen Erfolg, dem Unfall mit den bekannten Folgen, geknüpft werden muss. Ist das Verhalten des Fahrers in einem direkten Zusammenhang zum Unfall zu sehen? Das Gericht wird dies zu würdigen haben…
SNPGL für die Kollegen sehr aktiv
„Wir sind dabei, alles für die rechtliche Begleitung der Beamten zu regeln“, sagt SNPGL-Polizeigewerkschaftspräsident Pascal Ricquier gegenüber dem „Journal“ – und geht etwas mit der Polizeidirektion ins Gericht: „Wir haben diesbezüglich Druck gemacht“, sagt Ricquier bezüglich der Aussage seines Generaldirektors Schrantz im Radiointerview. Dabei sei die Gewerkschaft bemüht, alles konform den Statuten zu organisieren. „Fehler darf man sich hierbei nicht erlauben“, müsste doch der offizielle Dienstweg bei der Beantragung des Rechtsbeistandes eingehalten werden. „Über die Dienststelle, die Generaldirektion zu Minister Schneider und Minister Kersch – und wieder zurück.“ Doch in solchen Fällen wie Bonneweg oder Lausdorn müsste sofort ein Anwalt bei allen Betroffenen anwesend sein – denn sicherlich gebe es hier, wie auch immer, eine gerichtliche Fortsetzung in den Fällen.
Die Polizeigewerkschaft SNPGL führt hier an, dass Polizeibeamte in Notsituationen quasi im Stich gelassen werden, es fehle an juristischem Beistand. „Es kommt sogar dann der Umstand hinzu, dass die Betroffenen sofort nach dem Vorfall von der Generalinspektion vernommen werden, hier muss ein Beistand möglich sein.“ Daher sei die Gewerkschaft schon lange für das Vorgehen, dass bei Vorkommnissen wie in Bonneweg oder Lausdorn erste Vernehmungen nur im Beisein eines Anwalts stattzufinden haben. „Wobei auch wir als Gewerkschaft gerne dabei sein würden, wenn auch nur im Beobachterstatus.“