journal.lu – 23.04.2018
Ermittlungen bezüglich des Unfalls bei Lausdorn wurden ausgeweitet
Am 14. April 2018 war es bei einer „Verfolgungsfahrt“ zu einem Unfall zwischen zwei Polizeifahrzeugen gekommen, bei der ein Polizist starb (das „Journal“ berichtete). Der Fahrer, der sich der Kontrolle durch Flucht entzogen hatte, wurde kurze Zeit später von der Polizei ermittelt – es wurde Haftbefehl erlassen. Am Montag teilte die Staatsanwaltschaft Diekirch über die Justizpressestelle mit, dass der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben wurde. Wie es in der Stellungnahme weiter heißt, seien alle in die Ermittlung verwickelten Personen in der vergangenen Woche als Zeugen vernommen worden, die zur Aufklärung des Unfalls in irgendeiner Weise hätten beitragen können. Eine weitere Unterbringung in Untersuchungshaft des Fahrers sei demnach nicht mehr begründet, so die Staatsanwaltschaft.
Gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung seien aktuell die Gründe, die einen Haftbefehl rechtfertigten würden – dies sind hier vor allem Verdunklungsgefahr und Fluchtgefahr -, nicht mehr gegeben.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sei die Ermittlung aber auf den Polizisten, der als Fahrer des Busses mit den Streifenwagen kollidierte, ausgedehnt worden. Bei dieser Kollision wurde des weiteren eine Polizistin so schwer verletzt, dass sie sich immer noch in Lebensgefahr befindet.