
Das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst ist am Donnerstag einstimmig im Parlament verabschiedet worden. In einer Pressemitteilung zeigt sich die Beamtengewerkschaft CGFP erleichtert. Es sei ein langes Hin und Her gewesen. Bereits am 5. Dezember 2016 hatten die Gewerkschaft und die Regierung die Übereinkunft unterschrieben. Dem vorausgegangen waren laut CGFP “monatelange, intensive Gespräche, bei denen die CGFP durch Ausdauer, Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick wesentliche Verbesserungen für die öffentlich Bediensteten erzielen konnte”.
Wegen der von der CGFP kritisierten “erheblichen Verspätung”, mit der das Gehälterabkommen nun umgesetzt worden sei, müsste allerdings nun niemand finanzielle Einbußen befürchten, gibt die Gewerkschaft Entwarnung. Die Aufwertung des Punktewertes um 1,5 Punkte gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Die Erhöhung der Essenszulage um 34 Euro pro Monat wird retroaktiv zum 1. Januar 2017 ausgezahlt und steigt somit von 110 Euro auf 144 Euro.
Die Auszahlung der einmaligen Prämie in Höhe von einem Prozent des Jahresgehalts von 2016 erfolgte bereits im April vergangenen Jahres, schreibt der LCGB weiter.
Die Gewerkschaft erklärt zudem: “Das mit der Dreierkoalition ausgehandelte Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst beschränkt sich jedoch nicht einzig und allein auf finanzielle Aspekte. Es beinhaltet auch zahlreiche familienfreundliche Maßnahmen, mit dem Ziel, Familien- und Berufsleben besser unter einen Hut zu bekommen. Die Teilzeitbeschäftigung, die künftig zwischen 40 und 90 Prozent schwanken kann, wird einen wesentlichen Teil dazu beitragen.”