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Leitartikel 30.04.2018 Gilles SIEBENALER
Zwei Wochen sind vergangen, seit auf der N7 bei Lausdorn ein Polizist bei einem Einsatz sein Leben ließ und seine Beifahrerin lebensgefährlich verletzt wurde. Zwei Wochen her ist auch der Vorfall in Bonneweg, bei dem ein Autofahrer durch eine Polizeikugel starb. Es sind beides Ereignisse, nach denen man nicht einfach so wieder zur Normalität übergehen kann: Beide dominieren weiter die Aktualität, auch wenn die Informationslage nach wie vor dünn ist. Beide zeigen auch, wie schwierig sich die Strafverfolgungsbehörden mit der Kommunikation tun – im Spagat zwischen laufenden Ermittlungen und öffentlichem Interesse.
Viel ist seit den Vorfällen geschrieben worden und im Nachhinein ist man bekanntlich immer schlauer, doch in diesem Fall war man sich unter Journalisten zu großen Teilen bereits am Tag des Unfalls an jenem Samstag einig, dass spätestens am Montag Staatsanwaltschaft und Polizei eine Pressekonferenz geben sollten. In den Nachbarländern wäre dies sicher geschehen – Beispiele gibt es zuhauf. Hier nicht. Die Kommunikation erfolgte, wie üblich, über Communiqués.
Das ist auch das gute Recht der Behörden, ihrer Außendarstellung aber in solchen Fällen nicht förderlich. Klar: Die vorrangige Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist nicht die Kommunikation, sondern eben die Ermittlungsarbeit. Dennoch müssen Polizei und Justiz sich bewusst sein, wie wichtig die Information der Allgemeinheit ist und wie sensibel letztere auf jede Form von Kommunikation – oder Nicht-Kommunikation – reagiert.
Was eine Pressekonferenz in puncto Informationsgehalt mehr gebracht hätte als ein Communiqué? Vieles. In unmittelbarem Kontakt mit der Presse hätte umherkursierenden Gerüchten früh Einhalt geboten werden können. Seit den Vorfällen sickern über die unterschiedlichsten Kanäle täglich neue Details durch, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Sicherlich hätte man – angesichts des frühen Zeitpunkts der Ermittlungen sowie des Untersuchungsgeheimnisses – auf einer Pressekonferenz nicht direkt alle beantworten können, viele Gerüchte aber hätte man aus der Welt räumen können.
Man hätte klar darlegen können, was man weiß, was man mitteilen kann und was nicht. Hätte erklären können, wieso dieser oder jener Schritt unternommen wurde. Hätte auch eventuelle Pannen einräumen können. Vieles davon erfolgte erst später auf Nachfrage der Medien, die, neben ihren Recherchen, eben auf die Kommunikation der Behörden angewiesen sind.
Es geht aber nicht nur um den Informationsfluss. Wären die Verantwortlichen von Polizei und Staatsanwaltschaft – gemeint sind die Amtsträger und nicht die Porte-paroles – gemeinsam vor die Presse getreten, wäre dies ein deutliches Signal gewesen, dass eine Ausnahmesituation vorliegt. Ein Signal an die Bevölkerung, dass man diese Fälle ernst nimmt und eine lückenlose Aufklärung vorantreibt. Ein Signal an die eigenen Truppen, dass man vor ihnen steht und für sie einsteht.
Es hätte auch dem ganzen, für den Otto-Normalbürger oft anonym anmutenden, Strafverfolgungsapparat zu einem wichtigen frühen Zeitpunkt ein Gesicht gegeben. Man hätte sicherlich Menschen gesehen, an denen die Vorfälle nicht spurlos vorbeigehen. Profis, denen trotz langer Berufserfahrung der Verlust eines Kollegen nahe geht und die auch der Tod eines Zivilisten sowie die Situation eines jungen Beamten, der geschossen hat, mitnimmt. Auch das wäre ein Signal gewesen.