PRESSE Journal.lu Der virtuelle Polizist hilft

journal.lu – 29.07.2018
Als zweites Land in der EU hat Luxemburg ein „e-Commissariat“ Quelle: police.lu - Lëtzebuerger Journal
Als zweites Land in der EU hat Luxemburg ein „e-Commissariat“ Quelle: police.lu
LUXEMBURG
INGO ZWANK

Strafanzeigen jetzt online stellen: Das „e-Commissariat“ nimmt offiziell seinen erweiterten Dienst auf

Jetzt nimmt der virtuelle Kommissar seine Arbeit auf – und die Polizei ist noch näher am Bürger: Gestern haben die Polizei und das „Centre des Technologies de l’Information de l‘État“ die Möglichkeit der elektronischen Anzeige vorgestellt.

Drei Wege zur Anzeige

Jetzt haben Internetnutzer die Chance, eine Anzeige für gewisse Straftaten online zu stellen, ohne sich auf das Polizeikommissariat begeben zu müssen. Der Zugang zu diesem elektronischen Kommissariat erfolgt gesichert über die Internetseite der Polizei unter www.police.lu, die App der Luxemburger Polizei und via MyGuichet.lu. „Diese verwaltungstechnische Vereinfachung dient dazu, dass auch die Belastung der Beamten vor Ort reduziert wird und diese Freigaben dann anderweitig eingesetzt werden können“, erklärte auch der zuständige Minister Etienne Schneider. Damit ist Luxemburg das zweite Land in der EU, wo eine solche Möglichkeit angeboten wird. „Dies alles im Rahmen der Polizeireform und der Verwaltungsvereinfachung“, wie Schneider ausführte. „Ein Kommissariat, das 24 Stunden, sieben Tage die Woche geöffnet hat.“

Schaue man sich an, welche Arten von Anzeigen man hier einreichen kann, so kann man von einer Gesamtmenge von weit über 40.000 Anzeigen ausgehen, die man nun virtuell stellen könne. Einfache Diebstähle, aufgefundene und verloren-
gegangene Objekte oder auch Bescheinigungen für Wildschäden fallen unter diese Kategorien von Vorgängen, die nun online bearbeitet werden, „unter der Dienststellenleitung von Mike Linster“, wie Polizeipressesprecher Vic Reuter ausführte. Zwei Beamte werden sich der Anzeigen annehmen. So kann man beispielsweise nur einen Diebstahl anzeigen, „wenn der Täter nicht bekannt ist und wenn es keine Verletzungen gibt“, führte Reuter aus. So gibt es dann die bereits erwähnten drei Wege, die Anzeige einzureichen. „Aber“, sagte Reuter, „es muss eben ein LuxTrust-Zugang vorliegen, dies ist auch eine Sicherheit für uns, dass es sich bei der Anzeige um eine ernst gemeinte handelt.“ Dieser Online-Antrag erlaube es der Polizei, aus den Angaben des Betroffenen sofort eine Anzeige für die Staatsanwaltschaft zu generieren, „dies in den Amtssprachen Französisch oder Deutsch.“ Klar und detailliert werde der Anzeiger mithilfe von Fragen durch die Erstellung der Anzeige geführt. So kann man beispielsweise beim Diebstahl aus einer Liste das entsprechend gestohlene Objekt aussuchen, es genauer beschreiben oder auch Rechnungen hochladen, „um den Wert zu belegen“, sagte Reuter. Eine weitere „Kommunikation wird dann online über den MyGuichet-Zugang und das Postfach geführt, wenn die Polizei weitere Fragen hat“, erklärte Reuter. Sollte eine Präsenz des Anzeigers notwendig sein, so kann dieser sich „sein reelles Kommissariat im Vorfeld selbst auswählen, bei dem er die Anzeige stellen will.“ Wichtig sei, dass man die Anzeige online erst sichert und dann abschickt.

Serviceangebot ohne LuxTrust-Zugang

Es gibt aber auch Benachrichtigungen, für die man keinen LuxTrust-Zugang braucht: die Urlaubsabwesenheitsmeldung an die Polizei, den Service bei der Schobermesse in Bezug auf die Kinderanmeldung oder auch „Grooming“-Fälle sowie Meldungen bezüglich „Sex-Tourismus und Kinder“, dies zusammen mit ECPAT. 30 Prozent der angefallenen Protokoll-Aktivitäten, die sonst persönlich vor Ort im Kommissariat von Beamten gemacht worden, könnten nun über das virtuelle Kommissariat abgewickelt werden, wie Polizeigeneraldirektor Philippe Schrantz ausführte, „das wird aber genau erst die Zukunft zeigen“.

Source Journal.lu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen