PRESSE Wort.lu Polizist über den Fuß gefahren – Haftstrafe

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Chris Karaba
Am 31. Januar 2016 war ein Polizeieinsatz gegen Falschparker vor einer Gaststätte in der hauptstädtischen Rue de Bonnevoie eskaliert.


Ein 30-jähriger Mann wurde am Mittwoch wegen bewaffneter Rebellion, Körperverletzung, und Beamtenbeleidigung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.

(str) – Eigentlich wollten die Polizeibeamten mehrere Fahrzeughalter sanktionieren, die ihre Wagen rücksichtslos vor einer Gaststätte in der Rue de Bonnevoie abgestellt hatten. Doch es kam anders und endete nun in erster Instanz mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe.


Lokales- Café Peppers, foto: Chris Karaba/Luxemburger Wort
„Eine Verschwörung von Polizisten“

Denn einer der Fahrer war anschließend, wie im Prozessverlauf ausgeführt wurde, einem Polizisten über den Fuß gefahren. Zudem hatte Marco B. einem anderen Beamten die Fahrertür vor die Brust geknallt. Doch damit nicht genug.

Es folgten Beamtenbeleidigungen – auch durch den Bruder des Fahrers und später, als das Tatfahrzeug beschlagnahmt werden sollte, durch den Vater der Angeklagten.

„Eine Polizistenverschwörung“

Im Prozess erklärten die drei teils sehr überheblich auftretenden Beschuldigten, die Polizeibeamten hätten die Angriffe frei erfunden. Die Anklage beruhe auf einer großen Polizistenverschwörung. Sie selbst seien die Opfer, die zudem von 20 vermummten Polizisten mit Pistolen bedroht worden seien.


Vor diesem Café in der Rue de Bonnevoie nahm das Geschehen seinen Lauf.
„Lügner, Hypokriten und Provokateure“

Die Richter schenkten dieser Darstellung keinen Glauben und verurteilten Marco B., der sich derzeit als Tatverdächtiger im Mordfall Ana Lopes in Untersuchungshaft befindet, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und zu einer Geldbuße von 1 000 Euro. Zudem muss er dem Polizisten, dem er über den Fuß fuhr, 500 Euro Schadenersatz zahlen.

Der Bruder, Denis B., wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Vater, Lino B., muss 1 500 Euro zahlen.

Urteil niedriger als Strafforderung

Damit blieben die Richter unter der Strafforderung des Anklägers. Dieser hatte für Marco B. eine zehnmonatige Gefängnisstrafe gefordert. Für dessen Vater und Bruder hatte er jeweils eine einmonatige Haftstrafe beantragt – bei der er sich einer Aussetzung zur Bewährung nicht widersetze.

Source Wort.lu

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