Per Gesetz sollen Angriffe auf Einsatzpersonal unter Strafe gestellt werden


VON JACQUES GANSER
Bis zu 10 000 Euro Strafgeld und bis zu fünf Jahre Haft: Aggressionen gegenüber Mitarbeitern der Rettungsdienste werden künftig teuer. Über das entsprechende Gesetz wird demnächst abgestimmt.
Nicht nur Mitarbeiter der Rettungsdienste, sondern auch Polizisten sollen künftig während ihren Einsätzen besser gegen Gewaltakte geschützt werden. Die Mitglieder des parlamentarischen Justizausschusses zeigten sich am Mittwoch parteiübergreifend und einstimmig bereit, den bereits im Juni für die Rettungsdienste ausgearbeiteten Gesetzesentwurf auf die Mitglieder der Polizei auszudehnen.
Der Staatsrat hatte dies bereits in seinem Gutachten vorgeschlagen. So könnte ein Zusatz zum Artikel 269 des Strafgesetzbuches betreffend die Rebellion gegen die Staatsgewalt sowohl Angriffe auf die Polizei als auch auf die Rettungsdienste unter Strafe stellen. Damit wäre auch eine langjährige Forderung der Polizeigewerkschaft erfüllt. „Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich von diesem Vorschlag übereinstimmend überzeugt, es bleiben allerdings noch einige technische Fragen zu klären“, meint Berichterstatterin Stéphanie Empain (Déi Gréng).
23 Übergriffe
„Nicht weniger als 23 Aggressionen gegen Mitarbeiter von Rettungsdiensten wurden allein im ersten Halbjahr 2018 gezählt“, so der Abgeordnete Max Hahn (DP). „Manche Mitarbeiter trauen sich nur noch mit schusssicheren Westen an kritische Einsatzorte.“ Hahn spricht in diesem Zusammenhang von einer deutlich gesunkenen Hemmschwelle.
Besonders schlimm war ein Fall im Mai 2017. Damals waren drei Mitarbeiter der Rettungsdienste eine Stunde lang in einer Wohnung festgehalten und mit einem Messer bedroht worden. Für den Gesetzgeber stand damit fest, dass gehandelt werden musste. Der damalige Innenminister Dan Kersch (LSAP) hatte bereits im März vergangenen Jahres angedeutet, dass die Helfer vor diesen gesellschaftlichen Exzessen geschützt werden müssten.
Am kommenden Mittwoch soll Justizminister Felix Braz dem Ausschuss einen Antrag zum Abändern des betreffenden Textes vorlegen.
Bis zu fünf Jahre Haft
Angriffe auf Mitglieder der Rettungsdienste oder der Polizei sowie während deren Einsätzen oder deren Behinderung bei Rettungseinsätzen durch physische Gewalt oder Bedrohung können dann mit einer Geldstrafe von 251 bis 10 000 Euro und einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, welche Hilfe benötigt, diese auch bekommt und zugleich die Rettungsdienste geschützt werden.
Seit einigen Monaten verfügt die Verwaltung der nationalen Rettungsdienste CGDIS bereits über ein internes Alarmsystem, welches im Fall von Übergriffen anspringt. Somit können die Vorfälle aufgezeichnet und später untersucht werden. Der gleichen Logik folgend wird aber auch das Personal der Rettungsdienste während ihrer Ausbildung bereits auf deeskalierende Verhaltensweisen geschult.
Luxemburger Wort vom Freitag, 11. Januar 2019, Seite 16 (17 Views)