PRESSE Wort.lu „Ich wollte diese Stelle nicht“

Polizist muss sich wegen Dokumentenfälschung und Behinderung der Justiz vor Gericht verantworten

Luxemburg. Er soll ausländische Anfragen nach DNA-Abgleichen mit Einträgen aus der Luxemburger Datenbank überprüfen. Für diese Arbeit wird ein Polizeibeamter bezahlt. Zwischen 2013 und Anfang 2014 geht er während seiner Arbeitszeit jedoch anderen Beschäftigungen nach, liest etwa Zeitungsartikel zum Bommeleeër-Prozess. Die Anträge häufen sich, sodass er beschließt, einen Stapel von 31 Anfragen aus dem Ausland einfach mit dem Stempel „DNA negativ“ zu versehen und sie an die Sekretärin weiterzugeben. Nun musste sich der mittlerweile 56-jährige Polizist wegen Dokumentenfälschung und möglicher Justizbehinderung vor Gericht verantworten.

Das Vorgehen war der Sekretärin im Januar 2014 aufgefallen, da sich unter den Dokumenten, die ihr ausgehändigt wurden, auch Anfragen befanden, die im Rahmen des Prümer Vertrages ausgeführt worden waren. Dieses Abkommen zwischen mehreren europäischen Ländern soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch verbessern, um Straftaten zu verhindern oder deren Verfolgung zu verbessern. Das Besondere an diesem Vorgang ist, dass einem Mitgliedsstaat mitgeteilt wird, wenn eine DNA in einem anderen Land bekannt ist. Meist wendet sich eine Behörde erst danach an jene aus dem Ausland, um zusätzliche Details zu dieser DNA zu bekommen. Theoretisch ist es somit unmöglich, dass keine Daten gefunden werden und der zuständige Beamte das Dokument mit „DNA negativ“ vermerken kann.

Die Sekretärin wandte sich demnach an ihren Vorgesetzten. Es folgte eine interne Ermittlung, bei der sich herausstellte, dass sich der Mitarbeiter in den Monaten zuvor kaum in die Datenbank eingeloggt hatte, um die Überprüfungen durchzuführen. Und dass mindestens 31 Dokumente – acht, die dem Prümer Vertrag unterlagen, und 23 weitere – abgestempelt wurden, ohne dass die nötigen Schritte befolgt worden waren. Weitere Nachprüfungen ergaben, dass es in zwei Fällen einen DNA-Treffer gegeben hatte.

Polizei zieht Konsequenzen

Dass er bei seiner Arbeit einen Fehler begangen hatte, gestand der Angeklagte vor Gericht. Der Stapel habe sich angehäuft und er habe die Anfragen möglichst schnell abfertigen wollen. Einige Dokumente habe er überflogen, sei jedoch nicht davon ausgegangen, dass eine Spur nach Luxemburg führen könne und habe sie demnach abgestempelt.

Er sei damals in einer schlechten Verfassung gewesen, habe gesundheitliche und psychische Probleme gehabt und sei, nachdem er sich 2013 in einem Leserbrief den Frust über Polizeioffiziere von der Seele geschrieben hatte, an diese neue Stelle versetzt worden. „Ich wurde gezwungen, das zu machen, wollte diese Stelle jedoch nicht“, erklärte jener Mann, der Chef der Drogenabteilung werden wollte. „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, eine Dokumentenfälschung zu begehen oder eine Ermittlung zu behindern“, erklärte der Beschuldigte weiter.

Der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zufolge sei der Tatbestand der Dokumentenfälschung jedoch gegeben. Es handele sich um offizielle Schriftstücke, die der Angeklagte dadurch, dass er sie mit einem Stempel versehen hat, verändert hat. Sie forderte die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Haft, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Von einer Behinderung der Justiz könne man unterdessen nicht sprechen. Die Staatsanwaltschaft könne nämlich nicht beweisen, dass der Angeklagte durch sein Verhalten versucht habe, ausländische Ermittlungen zu behindern.

Erste Konsequenzen hat die Polizei bereits gezogen. Wohl hat der Beamte immer noch denselben Posten inne, das System wurde allerdings so umgestellt, dass ein Dokument jenen Anfragen zugefügt werden muss, für die es keinen Treffer gibt. Dieses Dokument wird erst nach getaner Überprüfung vom Computer generiert.

Die Richter geben ihr Urteil am 21. Februar bekannt. SH



Luxemburger Wort vom Mittwoch, 23. Januar 2019, Seite 16 (26 Views)

Source Wort.lu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen