Gute Nachrichten für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst: Das Gesetz zur Reform des Gehälterabkommens wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Politik 06.02.2019
Pierre Matge Gute Nachrichten für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst: Das Gesetz zur Reform des Gehälterabkommens wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Am Mittwoch wurde dem zuständigen Parlamentsausschuss der Entwurf für die Reform des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst vorgestellt. Die Reformen werden rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten.
(Bep) – Der Minister für den öffentlichen Dienst Marc Hansen (DP) hat am Mittwoch der zuständigen Kommission den Entwurf für die Reform des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst vorgestellt. Besonders Berufsanfänger beim Staat dürfen sich freuen: Die Reduzierung der Stage-Zeit von drei auf zwei Jahre sowie die Abschaffung der kontroversen 80/80/90-Regelung sind die zentralen Änderungen.
Die Regierung setzt somit die Vereinbarungen um, die mit der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes CGFP im Juni vergangenen Jahres ausgehandelt wurden. Während die Stage-Zeit wieder auf zwei Jahre begrenzt wird, wie dies schon vor 2015 der Fall war, werden Berufsanfänger wieder sofort in den Genuss der ganzen Vergütung kommen, anstatt erst nach drei Jahren, wie aktuell der Fall.
Reform: Die Verfassung des Volkes
Die Reform betrifft auch alle Beamten, die seit weniger als drei
Jahren beim Staat arbeiten. Auch sie werden sich über mehr Geld freuen
dürfen. Neu ist ebenfalls, dass „fonctionnaire-stagiare“ auch die
unterschiedlichen Formen des Elternurlaubs in Anspruch nehmen dürfen.
Die durch die 80/80/90-Regelung seit 2015 erfolgten Einbußen bei
der Pensionsversicherung werden rückwirkend vom Staat bezahlt, als ob
die Regelung nie bestanden hätte. Zukunft wird sich die Ausbildung
der Beamten am Institut national d’administration publique (INAP) auf
maximal 60 Stunden begrenzen.
Die Kosten für den Staat belaufen sich auf rund 41 Millionen Euro. Die Änderungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.