3. April 2019. 17:44 Uhr – Akt: 3. April 2019. 18:23 Uhr Laurent Graaff

Vor fast einem Jahr kam bei einem Unfall in Lausdorn ein Polizist ums Leben. Weitere Beamte wurden verletzt. Am Mittwoch erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der flüchtige Fahrer und ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.
Rund zwei Wochen vor dem Jahrestag des tödlichen Unfalls im Rahmen einer Verfolgungsjagd im Norden Luxemburgs, bei der ein Polizist im April 2018 ums Leben kam, gab es am Mittwoch seitens der Staatsanwaltschaft aus Diekirch neue Details zum Stand der Ermittlungen. Sowohl der flüchtige Fahrer als auch der Polizist, der den Polizei-Transporter fuhr, werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Zustand der Polizeibeamtin, die bei dem Unfall schwer verletzt wurde, ist weiterhin kritisch.
In der Nacht vom 13. zum 14. April 2018 verunglückte auf der N7 bei Lausdorn ein Polizist tödlich. Zudem wurden eine Polizistin lebensgefährlich und drei weitere Beamte leicht verletzt. Auslöser des Unfalls war eine missglückte Verfolgungsjagd, bei der ein damals 37-jähriger Mann aus dem Norden Luxemburgs vor einer Polizeikontrolle geflüchtet war. Fünf Beamte nahmen in einem Polizei-Kombi und einem Transporter die Verfolgung auf. Bei einem Wendemanöver rammte der Fahrer des Transporters den entgegenkommenden Kombi mit voller Wucht.
Polizisten waren nicht unter Alkoholeinfluss
Am Mittwoch teile die Staatsanwaltschaft aus Diekirch mit, dass der leitende Untersuchungsrichter zwei Personen anklagt. Eine davon ist der flüchtige Fahrer, der sich vom 15. bis 23. April letzten Jahres in Schrassig in Untersuchungshaft befand. Die Ermittler befürchteten, dass er vorhatte, Beweise zu vernichten. Ihm wird fahrlässige Tötung mit Körperverletzung, Rebellion und Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen.
Dazu Me Daniel Baulisch, der Rechtsanwalt des flüchtigen Fahrers: “Am Dienstag wurde ich darüber informiert, dass das verkehrstechnische Gutachten endlich vorliegt. Wir hatten uns bereits Fragen gestellt, warum dies so lange gedauert hat. Das ist auf alle Fälle recht ungewöhnlich. Aber jetzt, kurz bevor sich das Geschehen jährt, wird kommuniziert. Dadurch vermeidet man wohl auch, dass die Presse unbequeme Fragen stellt. Wir sind indes erfreut darüber, dass es weitergeht. Und wir sind nach wir vor der Meinung, dass mein Mandant am Unfall keinerlei Schuld trägt.”
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis drei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro geahndet werden kann.
Bei dem zweiten Angeklagten handelt es sich um den Fahrer des Transporters, der den Polizei-Kombi beim Wendemanöver rammte. Auch ihm wird fahrlässige Tötung mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Untersuchungsrichter hat bei seinen Ermittlungen festgestellt, dass keiner der Polizisten unter Alkoholeinfluss stand. Anders sieht die Lage beim flüchtigen Fahrer aus, dem in der Tat Fahren unter Alkoholeinfluss nachgewiesen werden konnte.
Ermittlungen werden fortgeführt
Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass vier Parteien als Zivilkläger auftreten und der Untersuchungsrichter insgesamt 32 Ermittlungsmaßnahmen ergriffen hat. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden zudem 17 Berichte von den ermittelnden Beamten verfasst. Außerdem wurde ein Spezialist aus dem Ausland damit beauftragt, die Daten aus dem Wagen des flüchtigen Fahrers auszuwerten. Dabei gab es keine nennenswerten Erkenntnisse. Ausgewertet wurden darüber hinaus auch die Daten der beiden Polizeifahrzeuge, um den genauen Unfallhergang rekonstruieren zu können.
Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht absehbar. “Die Ermittlungen werden weitergeführt, bis dem Untersuchungsrichter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stehen”, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie entscheide dann, ob weiter ermittelt werden muss oder nicht. Auch noch nicht absehbar ist, wann eine Ratskammer mit dem Fall betraut werden wird. Ihr obliegt es zu entscheiden, ob es letztlich zum Prozess gegen einen der beiden Angeklagten oder gar gegen beide kommen wird und wie die Anklage lauten wird.