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journal.lu – 17.04.2019

Die Polizei erfasst in ihrer Statistik nur Straftaten, die in ihrem Arbeitsfeld auftauchen. Foto: PL - Lëtzebuerger Journal

Die Polizei erfasst in ihrer Statistik nur Straftaten, die in ihrem Arbeitsfeld auftauchen. Foto: PL

LUXEMBURG
IZ

Warum die polizeiliche Kriminalstatistik von anderen Justizstatistiken abweicht

Vor einiger Zeit stellten die Verantwortlichen mit dem zuständigen Minister François Bausch die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vor. Diese führt aus, dass insgesamt 37.288 Fälle (2017: 36.721; 2016: 38.537) von der Polizei erfasst wurden. Auf 100.000 Einwohner sind dies 6.194 Delikte. Somit sei es in Luxemburg noch sehr gut zu leben, wie Donat Donven, der stellvertretende Generaldirektor der Polizei, ausführte. Dabei seien die Delikte gegen das Eigentum um fast 600 auf 22.915 angestiegen. Delikte gegen Personen sind auf 7.409 (von 7.568 im Jahr 2017) gesunken, „dies ist ein positives Zeichen“, so Donven.

Repräsentative Stichproben von Verbrechen?

Mit diesem Zahlenwerk hat sich nun auch der LSAP-Abgeordnete Dan Biancalana beschäftigt. So fragt dieser beim zuständigen Minister François Bausch nach, ob dieser der Ansicht sei, dass (die) Polizeistatistiken als repräsentative Stichprobe von Verbrechen angesehen werden können und entsprechend die Kriminalität widerspiegeln würden. Auch möchte Biancalana wissen, ob die statistische Analyse des Strafregisters (Verurteilungen) nicht ein besseres Verständnis der begangenen Straftaten und der abgeurteilten Taten geben würde. Biancalana bringt hier auch die Möglichkeit einer eigenen kriminologischen Untersuchung mit Analyse ins Spiel, um die Zahlen der Straftaten in Luxemburg entsprechend zu analysieren.

Die kürzlich vorgestellte Polizeistatistik stelle eine quantitative Analyse der Kriminalität mit einer sehr begrenzten Anzahl bekannter Fälle dar, die auch vor der offiziellen Präsentation überprüft wurden, führt Bausch in seiner Antwort aus. „Sie ergeben sich nur aus Tatsachen, die der Polizei bekannt sind und entsprechend der Frist für die Aufnahme in die Jahresstatistik eingegangen seien.

Unabhängig davon basieren die von der Polizei erfassten Taten auf den ersten erhaltenen Informationen, was sich während eines Gerichtsverfahrens durchaus ändern kann. Dies hänge somit stark von der Art der Straftat ab, insbesondere in Bezug auf die Tendenz zur Anklageerhebung. Die Statistiken der Polizei seien aber in vielen Bereichen ein wichtiges Instrument für die tägliche Polizeiarbeit. Das ganze Jahr über würden sie zur Erkennung von Trends genutzt.

Justiz bezieht andere Statistiken

Die Justizbehörden erfassen die Protokolle, die ihnen hauptsächlich von der Polizei übermittelt werden. „Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaften auch Vorgänge von anderen Verwaltungen erhalten, insbesondere der Zollverwaltung, der Naturverwaltung, der Wasserverwaltung, dem Ministerium für Mobilität, dem Wirtschaftsministerium oder auch dem Familienministerium und auch dem Ministerium für Innere Sicherheit, quasi allen Ministerien, was sich entsprechend in der dort geführten Statistik widerspiegele“.

So sei klar, dass die Polizei in ihrer Statistik nur die Delikte wie Diebstahl usw. erfassen kann, die in ihrem Arbeitsfeld auftauchen – und damit in erster Linie ein Arbeitsinstrument für Polizeibeamte sind. Das Strafregister gebe lediglich Auskunft über die Straftaten, für die eine Verurteilung mit dem Datum der Straftat stattgefunden hat. Dies enthalte keine weiteren Angaben, weder zu den Tatsachen noch zu den Merkmalen der Straftaten.

Source Journal.lu

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