Communiqués de presse

CGFP geht gegen untragbare Praktiken vor
24.05.2019
Aufmüpfige, vermeintlich unbequeme Personalvertreter, die am Arbeitsplatz zu Recht auf grobe Missstände hinweisen, dürfen nicht von ihren Vorgesetzten unter Druck gesetzt und mit unlauteren Methoden mundtot gemacht werden. Derartige Praktiken stellen für die CGFP ein absolutes „No-Go“ dar, gegen das sie nun resolut vorgehen wird.
Die Gewerkschaft der öffentlichen Macht SPFP berichtete diese Woche in einem Presseschreiben über einen Fall, der zurecht für große Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt hat. Der Präsident der Armeegewerkschaft, Christian Schleck, wurde am vergangenen 13. Mai von seinen Vorgesetzten über seine bevorstehende Versetzung innerhalb der Armee in Kenntnis gesetzt. Seine gewerkschaftliche Tätigkeit stehe nicht im Einklang mit seiner Arbeit bei der Armee, lautete die Begründung der Vorgesetzten, die dem Betreffenden zwei Tage später im Laufe einer Unterredung nachgereicht wurde.
Die CGFP lässt derartige Methoden in keinster Weise zu, zumal es sich hier um einen äußerst gefährlichen Präzedenzfall handelt! Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die mit viel Hingabe und Professionalität für die Interessen der Beschäftigten eintreten, müssen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit ohne Einschränkungen nachgehen können. So wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, dürfen Menschen aufgrund ihres gewerkschaftlichen Engagements keine Nachteile in Bezug auf ihre Arbeit, beziehungsweise auf die künftige Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn zu spüren bekommen. Die Gewerkschaftsfreiheit ist ein elementares Recht, das durch die Verfassung gewährleistet ist.
Als Dachverband aller Staatsbediensteten tritt die CGFP vehement dafür ein, dass keinerlei Verbindung zwischen der Gewerkschaftsarbeit und einer möglichen beruflichen Versetzung hergestellt werden darf. Sämtliche Aussagen, die auch nur ansatzweise in eine andere Richtung tendieren, verurteilt die CGFP aufs Schärfste: In dem oben erwähnten Fall liegt der CGFP mittlerweile ein schriftliches Dokument vor, aus dem eindeutig eine derartige Verbindung hervorgeht, sodass sie alle anderslautenden Behauptungen als nicht wahrheitsgetreu zurückweist. Dieser beschämende Vorfall ist kein Kavaliersdelikt.
Die ganze Vorgehensweise einfach stillschweigend hinzunehmen, indem man schnell zur Tagesordnung übergeht, kommt für die CGFP und das „Syndicat Professionnel de la Force Publique“ SPFP überhaupt nicht infrage. Die schwerwiegende Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit hat bereits zu ersten juristischen Maßnahmen geführt.
Die CGFP wird es jedoch nicht alleine dabei belassen. Die einzige für den öffentlichen Dienst national repräsentative Berufsorganisation forderte Verteidigungsminister François Bausch auf, seine politische Verantwortung zu übernehmen. An den zuständigen Ressortchef ging die unmissverständliche Botschaft, schnellstens Sorge dafür zu tragen, dass syndikalistische Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen dürfen. Ansonsten wird die CGFP weitere Maßnahmen ergreifen.
In dem besagten Fall geht es letztendlich um weitaus mehr als um die berufliche Zukunft des SPAL-Vorsitzenden. NIEMAND, der sich auf gewerkschaftlicher Ebene einbringt, darf ins Abseits gedrängt werden. Dieses unantastbare Grundprinzip darf auf keinen Fall mit Füßen getreten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass solche Vorkommnisse Schule machen. Wehret den Anfängen!