PRESSE Tageblatt.lu Regierung widerspricht Kritikern und hält Polizeiregister für rechtens

17. Juni 2019. 18:29 Uhr – Akt: 17. Juni 2019. 19:54 Uhr

Im Fall des umstrittenen Polizeiregisters hat die Regierung nun Stellung bezogen. Sie widerspricht den Kritikern und behauptet, dass es eine rechtliche Basis für die Datenbank gebe.

Die Regierung hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Stellung zu den neuesten Entwicklungen im Fall des umstrittenen Polizeiregisters bezogen. Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die Polizei eine Datenbank führt, in der Informationen erhalten sind, die nicht im Strafregister („casier judiciaire“) stehen. Der Fall hatte für viel politische Aufregung gesorgt.

Nach Recherchen des Tageblatt stellte sich heraus, dass diese Datenbank keine rechtliche Basis hat. Eine großherzogliche Verordnung hatte sie im Jahr 1992 eingeführt. Diese Verordnung lief allerdings im Juli 2018 aus. Seit August 2018 regelt ein Gesetz den Umgang der Polizei mit personenbezogenen Daten. In diesem Gesetz ist die Existenz eines solchen Registers allerdings nicht vorgesehen. Auch ein Experte der Universität Luxemburg erklärte, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches Register gebe.

Auch Oppositionspolitiker und sogar DP-Fraktionschef Eugène Berger hatten bemängelt, dass eine solche Datenbank nur durch eine klare Rechtslage möglich sein sollte.

Regierung widerspricht sich

Die Regierung hat allerdings nun die Position des LSAP-Fraktionschefs Alex Bodry übernommen. Dieser meinte, dass das Gesetz von August 2018 eine indirekte Erlaubnis sei, eine solche Datenbank zu führen, da es den Umgang mit personenbezogenen Daten regele und “jede Gemeinde und Verwaltung Datenbanken führt”.

In ihrer Antwort auf die Anfrage der beiden CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Gilles Roth gibt die Regierung auch weitere Details zum Umgang mit den Daten preis. So werden die Informationen für einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert. Danach werden sie archiviert. Die Daten in diesem Archiv können mit einer Erlaubnis der Staatsanwaltschaft allerdings auch noch nach diesen zehn Jahren eingesehen werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, einen Einblick in ihre Daten zu beantragen.

Zurückhaltende Minister

Mit ihrer Stellungnahme widerspricht die Regierung ihren ersten Aussagen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vor zwei Wochen hatte sie behauptet, dass es keine Datenbank gebe, in denen strafrechtliche Informationen gespeichert seien, die sich nicht im Strafregister befinden.

Die Regierung will nun mithilfe der Datenschutzkommission CNPD und der Generalinspektion der Polizei klären, ob die Datenschutzregeln respektiert wurden. Am Mittwoch soll Justizminister Félix Braz (“déi gréng”) den Abgeordneten der Justizkommission Rede und Antwort stehen. Die Opposition macht seit zwei Wochen Druck auf die Regierung, damit sie sich in der Frage des Polizeiregisters positioniert. Braz hat bis zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage an diesem Montag noch keine Stellung bezogen. Polizeiminister François Bausch (“déi gréng”) erklärte in der vergangenen Woche auf Anfrage des Tageblatt, dass er sich noch einen Überblick verschaffen müsse.

Nico Wildschutz

Source Tageblatt.lu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen