
journal.lu – 25.09.2019
LUXEMBURG PIERRE WELTER, FREIER JOURNALIST
Ex-Polizist soll wegen schwerer Körperverletzung und Belästigung drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis
Ein Ex -Polizist im Alter von 28 Jahren muss sich seit Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung und Belästigung vor Gericht verantworten. Der Anklage zufolge soll er einen 33-jährigen Polizisten in der Nacht vom 12. auf den 13. November 2016 in einer Diskothek in Limpertsberg aus Wut auf seine Ex-Freundin zusammengeschlagen haben. Nach der Tat hatte er den Angriff auf den Polizisten in den Vernehmungen bei der Polizei zugegeben.
Am Mittwoch sind im Prozess die Plädoyers gehalten worden. In seinem Plädoyer betont der Nebenkläger Philippe Penning, sein Mandant sei so schwer verletzt worden, dass er seine übliche Polizeiarbeit aufgeben musste. Der Nebenkläger schildert äußerst brutale und rücksichtslose Gewalt. Für die Tat gibt es neben dem Opfer diverse Zeugen, sagte Philippe Penning. Sein Mandant sei nicht wütend auf Arno P., auch wenn die Erinnerung daran ihn jeden Tag plage. Für ihn sei es entscheidend, nicht in die Falle von Hass und Revanche zu treten.
Kann man ihm verzeihen?
Ob er dem Übeltäter verzeiht, wisse er nicht. Dafür brauche es Zeit, betonte Philippe Penning.
Keiner hätte darauf bestanden die Polizei nach dem Vorfall zu benachrichtigen, betont der Verteidiger Rosario Grasso: „Warum hat damals keiner die Ambulanz gerufen?“ Sein Mandant habe sich am Dienstag vor Gericht reuig gezeigt, er sei bereit, die Strafe, die ihm blüht, anzunehmen. Der Verteidiger unterstreicht auch, dass die Schläge, die sein Mandant dem Opfer zugefügt hat, lebensgefährlich waren. Allerdings, sagte Maître Grasso, „schwerwiegende langfristige Folgenerscheinungen der Verletzungen dürften nicht mehr so zur Debatte stehen.“ Es kam zu wohl gravierenden Schäden, diese müssten aber in einem neuen medizinischen Gutachten analysiert werden, damit der Schadensersatz neu berechnet werden kann.
Maître Grasso beantragte ein neues medizinisches Gutachten, auch weil einige ungeklärte Fragen im Raum stehen. Maître Rosario Grasso plädiert für mildernde Umstände. Die Belästigungen seines Mandanten gegenüber der Ex-Freundin waren krankhaft, meint Grasso. Sein Mandant habe aber viel dazu gelernt, sein frühes Leben habe er stark in Frage gestellt. Er sei auf dem guten Weg und habe aus seinem Tun gelernt. „Mein Mandant saß zwei Monate in Untersuchungshaft, das sollte ihm beim Strafmaß angerechnet werden.“
„Gottseidank leben wir in einem Rechtsstaat“, betont der Vertreter der Anklage. Er fand in seinem Plädoyer harte Worte und forderte eine harte Strafe für den angeklagten Ex-Polizisten Arno P.. „Nee ass Nee“, betont der Staatsanwalt. Über die Belästigungen sagt er: „Wie muss sich ein Mensch fühlen, der andauernd angerufen und verfolgt wird? Die Belästigungen und die Körperverletzungen hängen eng mit einander zusammen.“
Für die Schläge gegenüber dem 33 Jahre alten Polizisten G. und für die Belästigungen seiner Ex-Freundin soll P. nach dem Willen der Staatsanwaltschaft drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Ein Teil der Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden, allerdings mit Auflagen, betonte der Staatsanwalt.
Das Urteil fällt am 10. Oktober 2019.