02.12.2019
Im Rahmen eines gemeinsamen Pressebriefings haben die CGFP und das SPFP (Syndicat Professionnel de la Force Publique) an diesem Montag betont, dass sie sich mit aller Härte gegen jeden Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit wehren.
Drohungen, Einschüchterungsversuche und Druckausübung gegen Gewerkschafter gehören leider zunehmend zum traurigen Alltag vieler Arbeitnehmervertreter – auch im öffentlichen Dienst! Unbequeme Personalvertreter, die die Beschäftigten vor Missbräuchen schützen, dürfen nicht mundtot, destabilisiert, erniedrigt und beruflich versetzt werden.
Im Rahmen eines gemeinsamen Pressebriefings haben die CGFP und das SPFP (Syndicat Professionnel de la Force Publique) an diesem Montag betont, dass sie sich mit aller Härte gegen jeden Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit wehren. Dieses durch die Verfassung gewährleistete elementare Recht darf nicht ansatzweise angetastet werden. In diesem Zusammenhang verweisen die CGFP und das SPFP auf eine bestehende Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die 2001 von Luxemburg ratifiziert wurde.
Für Aufsehen sorgte neulich die Causa Schleck. Der Präsident der Armeegewerkschaft hatte im Mai dieses Jahres anlässlich der Generalversammlung des „Syndicat Professionnel de l’Armée Luxembourgeoise“ (SPAL) auf schwerwiegende Mängel innerhalb der Armee hingewiesen. Es kann nicht angehen, dass die Militärführung jetzt in Betracht ziehe, den SPAL-Vorsitzenden mit fadenscheinigen Argumenten beruflich zu versetzen. Ein derartiges menschenverachtendes Vorgehen würden die CGFP und das SPFP unter keinen Umständen dulden.
Mit aller Entschlossenheit fordern die CGFP und das SPFP die Regierung dazu auf, die Prozedur zur Versetzung auf keinen Fall fortzusetzen. Im Klartext: Dem SPAL-Präsidenten muss ermöglicht werden, seinen bisherigen Arbeitsplatz zu behalten. Als Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit hat der SPAL-Präsident eine wertvolle und gute Arbeit im Sinne der Armee geleistet. Als Initiator des Informationsbüros der Streitkräfte hat er zudem wichtige Impulse bei der Einstellung künftiger Soldaten geliefert und sich demnach absolut nichts zu schulde kommen lassen.
Aus diesem Grund ist es nicht hinnehmbar, dass bei einer möglichen Versetzung des SPAL-Präsidenten eine Verbindung zu seinen gewerkschaftlichen Tätigkeiten hergestellt wird. Die Regierung wird per Brief schriftlich dazu aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass keine Versetzung eintritt. Sollte sich die Politik jedoch weigern, in dieser Angelegenheit einzulenken, schließen die CGFP und das SPFP weitere gewerkschaftliche Maßnahmen nicht aus. Neben einer großen Mobilisierungsoffensive wird eine Klage vor dem Internationalen Arbeitsamt (IAA) in Genf in Erwägung gezogen.