Wenn es um den Datenschutz geht, hapert es in den Rängen der Polizei am nötigen Problembewusstsein. Zu diesem Schluss kommt die Inspection générale de la Police in ihren Gutachten.
Neben ihrer Zentraldatei betreibt die Polizei noch weitere 65 Datenbanken. Die Dateien sind für eine effiziente Polizeiarbeit unverzichtbar, doch beim Schutz der Daten gibt es Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt die Inspection générale de la Police (IGP) in ihrem Gutachten zum Thema Datenschutz.
Foto: Guy Jallay
Die Verantwortlichen der IGP hatten die Datenbanken in den
vergangenen Monaten überprüft und in dem Zusammenhang zahlreiche
Gespräche mit etwa 60 Polizeibeamten geführt, die für die einzelnen
Register verantwortlich sind. Gravierende Verstöße hat das Team um Generalinspektorin Monique Stirn und den beigeordneten Generalinspektor Vincent Fally nicht aufgedeckt. Vielmehr fehlt es in den Reihen der Polizei in Bezug auf den Datenschutz ganz allgemein am nötigen Problembewusstsein.
Casier-Debatte: Polizei führt 62 Datenbanken
„Die Polizeibeamten stellen sich oft nicht sehr viele Fragen in Bezug
auf den Datenschutz. Sie nutzen die existierenden Datenbanken ganz
einfach, um ihre tägliche Arbeit zu tun“, so Vincent Fally am Mittwoch
vor Journalisten. Und auch für die Beamten, die die verschiedenen
Datenbanken anlegen und weiterführen, genießt der Datenschutz
offensichtlich keine Priorität.
13 Empfehlungen
In ihrer ersten von insgesamt 13 Empfehlungen macht sich die IGP deshalb für eine gezielte Sensibilisierung
der Beamten stark. Sowohl die Beamten, die im Alltag mit den
Datenbanken arbeiten, als auch die Programmierer und die Entwickler der
Datenbanken müssten eine größere Affinität für den Datenschutz erlangen.
Der Datenschutz müsse sowohl bei der Grundausbildung als auch bei der
Aus- und Fortbildung in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen, betonten
Stirn und Fally.
Justiz führt 74 Datenbanken
Die neuralgischen Punkte macht die IGP bei den Zugangsrechten und bei der Dauer der Aufbewahrung der
Daten aus. Welche Beamten auf welche Datenbanken zurückgreifen dürfen,
soll ganz genau geregelt werden. Im Idealfall soll bereits in der
Jobbeschreibung festgehalten werden, welche Zugangsrechte für den Posten
erforderlich sind. Sollte ein Beamter auf einen anderen Posten versetzt
werden, müssen die Zugangsrechte „wieder auf Null gestellt“ und neu
vergeben werden, so der beigeordnete Generalinspektor Fally. Wichtig ist
der IGP auch, dass jederzeit überprüft werden kann, wer aus welchem
Grund auf die Daten zurückgegriffen hat. Mit allgemeinen Begründungen –
etwa „recherche“ – sei es nicht getan.
Bei den Debatten im Ausschuss für Innere Sicherheit war zudem immer wieder die Frage laut geworden, wie lange die Daten eigentlich gespeichert werden dürfen. Eine einheitliche Regelung empfiehlt die Generalinspektion der Polizei nicht. Vielmehr macht sie ihre Empfehlungen von der jeweiligen Datenbank abhängig.
Beispiel gebührenpflichtige Verwarnungen
(avertissements taxés, AT): Laut IGP macht es wenig Sinn, wenn die AT
über einen längeren Zeitraum in der Datei verbleiben. Geringere
Verfehlungen sollten nach einem Jahr gelöscht werden, bei schwereren
Vergehen empfiehlt die IGP eine Speicherzeit von drei Jahren. Bei
anderen Registern, etwa dem so genannten „fichier hébergement“ könnte sich die Polizeiinspektion eine Aufbewahrung der Daten über drei Monate vorstellen.
Nachdem die IGP ihr Gutachten am Mittwoch der Presse vorgestellt hat,
sollen am Donnerstag die Mitglieder der Kommission für Innere
Sicherheit informiert werden. Polizeiminister François Bausch (Déi Gréng) hatte
die IGP im Juni mit der Untersuchung betraut, nachdem die
Datenschutzdebatte im Parlament aufgeflammt war. Die Nationale
Datenschutzkommission (CNPD) war in ihrem Gutachten, das Bausch
ebenfalls in Auftrag gegeben hatte, zu einem ähnlichen Schluss gekommen,
auch wenn Analyse der CNPD sich ausschließlich auf die Zentraldatei
bezogen hatte.
Als technische Studie will die Polizeiinspektion ihre Untersuchung übrigens nicht verstanden wissen. Kontrolliert wurde lediglich, ob die Basisprinzipien respektiert werden oder nicht. Ganz einfach war die Arbeit nach Angaben von Monique Stirn übrigens nicht, denn die Untersuchung vollzog sich in gewisser Weise am lebenden Objekt. Die Polizei blieb nämlich auch nicht untätig, sodass die Inventarliste, die der IGP als Basis für ihre Analyse diente, mehrfach aktualisiert wurde.