LOKALES 13.01.2020 Steve REMESCH
Obwohl Gewerkschaftler Christian Schleck nicht versetzt werden soll, hat der SPFP am Montag erneut den Rücktritt des Armeechefs gefordert.
(str) – Er werde den Armeegewerkschafter Christian Schleck
nicht versetzen, hatte Verteidigungsminister François Bausch vor einer
Woche erklärt. Wer dachte, damit sei die Angelegenheit nun geklärt, lag
falsch: Der Dachverband der Armee- und der Polizeigewerkschaft, Syndicat
professionnel de la force publique (SPFP) stellte nun aber am Montag in
einer Pressemitteilung klar, dass der Fall noch nicht ausdiskutiert
sei.
Rückblick: Die Causa Schleck
Im Mai 2019 wird der Präsident der Armeegewerkschaft SPAL, Christian Schleck, informiert, dass der Generalstabschef die Absicht habe, ihn an einen anderen Posten zu versetzen. Hintergrund soll laut Gewerkschaftsangaben sein, dass seine Aufgabe im Rekrutierungsbüro der Armee nicht weiter mit seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit vereinbar sei. Der SPFP prangerte daraufhin einen schwerwiegenden Eingriff in die gewerkschaftliche Freiheit an und forderte, als die Versetzung Schlecks im November aus ihrer Sicht zur Tatsache wurde, den Rücktritt des Armeechefs General Alain Duschène. Der wies die Vorwürfe weit von sich und berief sich auf ein Rotationsprinzip innerhalb der Armee, das die Versetzung Schlecks zur Folge habe. Einen Zusammenhang mit den syndikalistischen Tätigkeiten des Unteroffiziers Schleck bestritt er. Nachdem Schleck innerhalb der formellen Versetzungsprozedur Einwände gegen seine Versetzung geltend gemacht hatte, entschied der Verteidigungsminister diesen stattzugeben und Schleck nicht zu versetzen. Einer der Beweggründe des Ministers dürfte dabei sicherlich gewesen sein, wieder Ruhe in die Armee zu bringen.
Der SPFP hat am Montag allerdings ihre Rücktrittsforderung
gegenüber dem Armeechef wiederholt. Das Rotationsprinzip, auf das der
General sich berufen habe, habe keine gesetzliche Grundlage. Die
gewerkschaftliche Freiheit sei sehr wohl vom Generalstabschef der Armee
eingeschränkt worden. De facto sei Schleck tatsächlich versetzt worden,
obwohl dies dementiert worden sei. Die formelle Prozedur sei erst
nachträglich eingeleitet worden.
„Regelmäßige und andauernde Dysfunktionen“
Deswegen fordert der SPFP nicht nur eine detaillierte und öffentliche
Richtigstellung sowie die Wiederherstellung des Ansehens und
Entschädigung des Unteroffiziers Christian Schleck. Die Gewerkschaft
werde keine Ruhe geben, bis die Öffentlichkeit von den zuständigen
Behörden über die regelmäßigen und andauernden Dysfunktionen in der
Armee informiert werde, heißt es weiter.
Dossier: Die Causa Schleck
Schleck sei derzeit dabei ein Strafverfahren vor einem Militärgericht gegen den Generalstabschef der Armee anzustrengen. Die internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen werde noch im Verlauf der Woche über das Geschehen in Luxemburg informiert. Das ausweichende Vorgehen der zuständigen Minister in diesem Fall rechtfertige möglicherweise sogar die Einsetzungen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, bekräftigt der SPFP.
SPFP im Widerspruch zur CGFP
Die erneute Kampfansage des SPFP steht indes im Widerspruch zu einer Mitteilung der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP, der der SPFP angehört. Die CGFP hatte am Donnerstag angekündigt, den Fall bis auf Weiteres ruhen zu lassen.