„Keine Strafversetzung“ / 20. Dezember 2019


Mit einer knappen Stellungnahme reagierte am Freitag General Alain Duschène auf die Forderung, in der Causa Schleck sämtliche Dokumente auf den Tisch zu legen. Die Prozedur sei noch nicht abgeschlossen. Daher könne man auch nicht von einer Strafversetzung reden.
In seiner Funktion als Adjudant-Chef der Luxemburger Armee sei Christian Schleck am 11. Dezember 2019 in einem Brief darüber informiert worden, dass er vom Stabschef der Armee Anfang Februar 2020 dem „Bureau d’ordre auxilière“ zugeteilt werde. Gemäß den Vorschriften habe Schleck nun bis Heiligabend Zeit, seinem obersten Vorgesetzten sämtliche Einwände mitzuteilen, heißt es in dem Schreiben, das General Alain Duschène am Freitag der Presse zukommen ließ.
Absender der Mitteilung war Me Rosario Grasso, der vom Generalstabschef als Rechtsbeistand beauftragt wurde. So ist die Wortmeldung dessen Schreiben zufolge im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schlecks Ermahnung zu sehen, auch wenn Duschènes Zeilen nicht unmittelbar auf die Forderung des Gewerkschaftsvertreters eingehen.
Dieser hatte Armeestabschef Duschène am Mittwoch per Ermahnung – „Sommation“ auf Französisch – aufgefordert, im Hin und Her um dessen Versetzung endlich Klarheit zu schaffen und sämtliche Dokumente bezüglich seiner Versetzung auf den Tisch zu legen. Er sei vom Chef des Armeestabs wegen seiner Tätigkeiten als Präsident des „Syndicat professionnel de l’armée luxembourgeoise“ (SPAL) strafversetzt worden, sagen Schleck und mit ihm auch das „Syndicat professionnel de la force publique“ (SPFP). General Duschène wiederum behauptet, Schleck sei mit seiner Versetzung einverstanden gewesen. Er habe die nötigen Dokumente, die das belegen – was Schleck und seine Gewerkschaft allerdings bezweifeln.
Keine Strafversetzung
In seiner Mitteilung geht der Chef des Armeestabs lediglich darauf ein, dass Schleck am 11. Dezember nun auch offiziell über seine Versetzung informiert worden sei und dass er bis Heiligabend Zeit habe, darauf zu reagieren:
„Monsieur Christian SCHLECK, pris en sa qualité
d’Adjudant-Chef de l’Armée Luxembourgeoise, a été informé par lettre du
11 décembre 2019 par son Général, Monsieur Alain DUSCHENE, qu’il était
de son ‚intention de vous affecter au poste de ‚sous-officier
d’Etat-major‘ au BOA (Bureau d’Ordre Auxiliaire) début février 2020‘.
Conformément aux dispositions régissant cette matière, Monsieur
Christian SCHLECK a été invité à faire part à son Général pour le 24
décembre 2019, de ses objections quant à ce changement d’emploi proposé.
Il n’y a donc pas de ‚Strofversetzung‘ et à ce stade, même pas une
décision de changement d’affectation de poste.
Monsieur Christian SCHLECK pourra dès lors faire valoir tous ses droits
dans le respect des procédures existantes. Les réponses à sa sommation,
seront données en temps et lieu utiles et devant qui en droit il
appartiendra.“
Man könne demnach nicht von einer Strafversetzung sprechen, betont Alain Duschène in dem Schreiben. Vor allem da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei. Eine Darstellung, der die Gewerkschaft wohl heftig widersprechen wird. So wurde bereits mehrmals von der SPFP angeführt, dass Schleck seinen Arbeitsplatz im Informationsbüro der Armee habe räumen müssen. Dort sei bereits ein Nachfolger eingesetzt worden. Auch sei der Gewerkschaftler schon im Ausland mit Weiterbildungskursen auf seine neue Funktion vorbereitet worden.