PRESSE Wort.lu Polizei: Keine Nachsicht bei Covid-19-Kontrollen

Polizeichef Philippe Schrantz und Minister für Innere Sicherheit François Bausch gaben am Freitag im Vorfeld der Lockerungen der Quarantäne-Maßnahmen ab kommenden Montag Erklärungen.

Polizeichef Philippe Schrantz und Minister für Innere Sicherheit François Bausch gaben am Freitag im Vorfeld der Lockerungen der Quarantäne-Maßnahmen ab kommenden Montag Erklärungen. Foto: Anouk Antony

Steve REMESCH LOKALES 08/05/2020

Von kommendem Montag an werden die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Nicht aber die Kontrollen, betonten am Freitag Polizeichef Schrantz und Ressortminister Bausch.

Seit Mitte März bestimmt das Corona-Virus nicht nur in Luxemburg das alltägliche Leben. Vom kommenden Montag an wird sich nun aber erstmals grundlegendes ändern. So wird vorerst vom #bleifdoheem abgeschworen und die Ausgangsbeschränkungen sowie die Quarantäne werden weitgehend aufgehoben.

Darüber wie das konkret vonstattengehen soll und welche Aufgaben in diesem Kontext auf die Polizei zukommen werden, darüber gaben der Minister für Innere Sicherheit, François Bausch, und Polizei-Generaldirektor Philippe Schrantz am späten Freitagnachmittag Auskunft.

Zumindest versuchten sie es. Denn mit klaren Ansagen tat man sich weiterhin schwer. Eine der Lockerungen, die seit der Ankündigung am Montag für viel Verwirrung gesorgt hatte, betrifft etwa den Empfang von Gästen und soziale Kontakte im eigenen Zuhause. 

Von Montag an dürfen in jedem Haushalt bis zu sechs Gäste empfangen werden. „Das bedeutet aber nicht, dass dann zu Hause Partys gefeiert werden sollen“, meinte François Bausch. „Das wollen wir nicht“, betonte der Minister und untermalte seine Ausführungen mit farbenfrohen Fotos und dem Hashtag #ZeFréiFirParty.

Mit ein wenig Fantasie“?

Dabei wie sich dann tatsächlich mit Gästen zu verhalten sei, blieb man dann doch vage. „Mit ein wenig Fantasie kann ich mir schon vorstellen, wie man das machen kann“, erklärte François Bausch, was er auch einfacher erläutern hätte können: Es dürfen sechs Personen eingeladen werden, wenn die sanitären Pandemie-Vorschriften eingehalten werden. François Bausch: "Wir wollen nicht, dass jetzt Partys veranstaltet werden. Die Lockerung soll dazu dienen soziale Kontakte zu Familie und Freunden wieder aufnehmen zu können." François Bausch: „Wir wollen nicht, dass jetzt Partys veranstaltet werden. Die Lockerung soll dazu dienen soziale Kontakte zu Familie und Freunden wieder aufnehmen zu können.“ Foto: Anouk Antony

Das bedeutet, wenn kein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. Das heißt dann auch: Wenn die Masken abgenommen werden, etwa zum Trinken oder zum Essen, muss wiederum ein Abstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden. 

Das entspricht den allgemeinen Barriere-Gesten, die noch immer gelten. Ansonsten reicht es nämlich, dass eine Person mit dem Corona-Virus infiziert ist, um alle Anwesenden zu kontaminieren. 

20 Personen – aber nicht im Garten

Bei Treffen außerhalb einer Wohnung dürfen insgesamt bis zu 20 Personen zusammen kommen. Diese müssen dabei auch entweder eine Maske tragen oder zwei Meter Abstand zum Nächsten einhalten. „Das gilt für Treffen im öffentlichen Raum“, betonte François Bausch. „Nicht für den eigenen Garten. Gartenpartys sind nicht erlaubt.“Davon wie gut die neuen Bestimmungen eingehalten werden, will die Regierung laut Minister Bausch die Wiedereröffnung der Restaurants und Gaststätten abhängig machen. Davon wie gut die neuen Bestimmungen eingehalten werden, will die Regierung laut Minister Bausch die Wiedereröffnung der Restaurants und Gaststätten abhängig machen. Foto: Anouk Antony

Viel einfacher gestaltet sich die wohl wichtigste Lockerung: Es gibt keine Einschränkungen mehr bei der Fortbewegung. Im Klartext, jeder darf wieder dorthin fahren, wo er Lust hat. 

Allerdings gelten auch hierbei weiterhin die sanitären Einschränkungen. Wenn sich Personen in einem Fahrzeug befinden, die nicht in einem Haushalt wohnen, müssen Masken getragen werden. Ohne Masken muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Im öffentlichen Transport bleibt die allgemeine Maskenpflicht bestehen.

Drei Wochen Schonfrist

Mit den Lockerungen kommt aber auch ein Ultimatum. „Es geht darum, Eigenverantwortung zu beweisen“, betonte François Bausch. Davon, wie die Menschen sich in puncto Sanitärvorschriften verhalten, wird abhängig gemacht, ob Restaurants und Gaststätten wieder öffnen dürfen.

Die Kontrolle der Maßnahmen obliegt der Polizei. Diese wird sich von Montag an dann auch verstärkt den Einschränkungen zu den neuen Lockerungen widmen. Dabei wird es im Gegensatz zu den bisherigen Kontrollen keine Nachsicht mehr geben. Polizeichef Philippe Schrantz: "Für Partys ist nicht der richtige Zeitpunkt". Polizeichef Philippe Schrantz: „Für Partys ist nicht der richtige Zeitpunkt“. Foto: Anouk Antony

„Wir werden uns dem Social distancing widmen, dem Tragen von Masken und Fällen, bei denen mehr als sechs Gäste zu Hause empfangen werden und es zu Ansammlungen von mehr als 20 Personen im öffentlichen Raum kommt“, erklärt Polizei-Generaldirektor Philippe Schrantz. 

Für Partys und Feste sei nicht der richtige Zeitpunkt und dafür zeige man keinerlei Verständnis. „Wir sollten davon ausgehen, dass inzwischen auch der Letzte verstanden hat, worum es geht“, bekräftigte der Polizeichef. „Es ist nicht jeder nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch für die anderen.

Schrantz: „Das ist kein Denunziantentum“

Klar sei, dass die Polizei nicht einfach zu den Bürgern nach Hause kontrollieren komme. Ebenso eindeutig erscheint aber, dass die Sicherheitskräfte sehr wohl einschreiten können, wenn sie von Drittpersonen auf Verstöße hingewiesen werden. Den Vorwurf, Denunziantentum zu ermutigen, will Schrantz indes nicht gelten lassen. Der Polizei wurden von Zeugen bislang 180 Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen gemeldet. Der Polizei wurden von Zeugen bislang 180 Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen gemeldet. Foto: Anouk Antony

„Die Menschen melden uns Dinge, die sie sehen“, unterstreicht der Polizeichef. „Wenn sie ein verdächtiges Auto mit Einbrechern sehen, dann melden sie uns das auch. In diesem Fall verstehe ich, wenn jemand, der sich an die Regeln hält, wütend wird, wenn jemand anderes sich nicht daran hält.“ 

180 derartige Anrufe seien seit Beginn der Pandemie bei der Polizei eingegangen. „Vieles von dem was gemeldet wurde, war recht harmlos. Es gab aber auch Fälle, wo es regelmäßig zu Verstößen kam oder eine große Party vonstattenging. In diesen Situationen bin ich aber persönlich der Meinung, dass es richtig war, dass uns das gemeldet wurde. Es geht schließlich um uns alle.“

6.000 Covid-Kontrollen – Einspruch möglich

Seit Beginn der Pandemie hat die Polizei etwa 6.000 Covid-19-Patrouillen durchgeführt. Bei etwa einem Drittel der Kontrollen, rund 2.000 Fällen, wurden Verstöße gegen die Quarantäne-Bestimmungen mit einem Bußgeld in Höhe von 149 Euro geahndet – meistens wegen nicht erlaubter Autofahrten. Zudem wurden 80 Berichte an die Staatsanwaltschaft verfasst.

„Auch wenn diese Zahlen hoch erscheinen, muss man festhalten, dass die Menschen sich im großen Ganzen an die Regeln halten“, betont ein sichtlich zufriedener Polizeichef Schrantz.

Wer von der Polizei gebührenpflichtig verwarnt wurde, kann den Bußgeldbescheid indes anfechten. Bei der Polizei gingen bislang 26 Beschwerden ein, fünf beim Ministerium und neun bei der Inspection générale de la police (IGP), wobei in zwei Fällen eine rein administrative Untersuchung eingeleitet wurde und in einem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Source Wort.lu

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