journal.lu – 31.07.2020
LUXEMBURG
SVEN WOHL

Untersuchungen können einige Übergriffe in der Polizei belegen
In den vergangenen Wochen und Monaten war man seitens der Polizei in Kampagnen bemüht, neue Rekruten für sich zu begeistern. Tatsächlich soll es bis 2022 zu einer wesentlichen Aufstockung der Polizeibeamten kommen. Das Timing einer Untersuchung, die Ende Juni angekündigt wurde und sich rund um mutmaßliche Übergriffe auf Polizisten in der Ausbildung zur Spezialeinheit (USP) dreht, hätte also nicht schlimmer sein können. Das Echo in der nationalen und sogar internationalen Presse blieb aufgrund der teils grotesken Details der Vorwürfe nicht aus.
Taten sollen gefilmt worden sein
Einer Mitteilung der Polizeigewerkschaft SNPGL zufolge wurden Auszubildende in die ungeschützten Genitalien getreten. Außerdem sollen ihre nackten Oberkörper mit Trainingsmunition beschossen worden sein. Junge Polizisten hätten sich nackt ausziehen müssen, um dann durch einen kalten, schlammigen Teich zu kriechen. Dies soll auch gefilmt worden sein.
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten Claude Lamberty und Max Hahn geht der Minister für Innere Sicherheit auf einige Details ein. So sei das Kommando der USP am 25. Januar auf diese Vorgänge aus dem Jahr 2015 durch einen Bericht mit dem Titel „Unprofessionelles Verhalten der Ausbilder während der Intensivwoche“, der durch die Beamten verfasst worden war, informiert worden. Das Kommando hatte anschließend sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und den Generaldirektor der Polizei informiert. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte keine Gesetzesüberschreitung fest und empfahl, die Generalinspektion der Polizei zu informieren. Diese erhielten den Bericht am 16. April 2019.
Einer der Betroffenen hatte zuvor am 1. April die Generalinspektion diesbezüglich informiert. Der Ermittler der Generalinspektion nahm daraufhin Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, die ihn darüber informierte, dass diese bereits den Bericht kannten, diesem jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen lassen würden. Die Direktion der Generalinspektion habe sich daraufhin entschieden, die Vorgänge aus dem Juni 2015 in einer administrativen Untersuchung zu durchleuchten.
Widersprüche in den Aussagen
Diese Untersuchung wurde am 31. März 2020 abgeschlossen. Über die Resultate wurden die Betroffenen per Postweg informiert. Dabei wurden mehrere Elemente festgehalten. So hätten sich gewisse Widersprüche der inneren Berichte und der Aussagen von Teilnehmer ergeben. Jedoch hätte festgestellt werden können, dass am letzten Tag der Ausbildung die Teilnehmer sich ausziehen mussten und durch einen kalten und schlammigen Teich kriechen mussten. Dies sei, zumindest teilweise, gefilmt worden. Die Generalinspektion hielt zudem in ihrem Bericht, welche sich an die Generaldirektion der Polizei richtete, fest, dass ein solches Vorgehen der Ausbilder inakzeptabel sei. Das Ausbildungsprogramm der Spezialeinheit müsse einem klaren Konzept gehorchen und durchstrukturiert sein. Ein Dialog mit den Teilnehmern müsste entstehen, um diesen zu erklären, weshalb diese Übungen durchgeführt werden.
Überdacht und angepasst
Der Minister hält in seiner Antwort fest, dass die Ausbildung überdacht und adaptiert wurde. Jede Modifizierung der Ausbildung müsste vorher vom Direktor der USP abgesegnet werden. Der Generaldirektor der Polizei hat den Direktor der USP beauftragt, die nötigen Konsequenzen aus den Schlussfolgerungen der Generalinspektion zu ziehen.