PRESSE Tageblatt.lu Polizeischule / Im Bewerbungsverfahren für die neuen Anwärter kam es möglicherweise zu Unregelmäßigkeiten

Die Personaldecke der Luxemburger Polizei soll in den nächsten Jahren kräftig angehoben werden. Bis 2026 sollen insgesamt 600 neue Polizisten in Uniform und über 200 Zivilbeamte eingestellt werden. Beim Ablauf der Einstellungsprozedur gerät die Behörde allerdings offenbar ins Stolpern.

Henri Kox („déi gréng“) hat vergangenen Montag im Rahmen einer Pressekonferenz den Erfolg der letzten Einstellungskampagne der Polizei hervorgehoben. Der Minister für innere Sicherheit kündigte an, dass ab April 200 neue Rekruten ihre Ausbildung an der Polizeischule in Luxemburg antreten sollen. 800 Personen durchlaufen zurzeit den Bewerbungsprozess, ein Viertel von ihnen ist weiblich. Allerdings wurden Anfang Januar Beschwerden laut, dass in dieser Prozedur nicht alles mit rechten Dinge zugehe.

Die Aufnahmeprüfungen für die Polizeischule setzen sich nach bestandenem Staatsexamen aus verschiedenen Tests zusammen, dazu gehören Sprachtests im Deutschen und Französischen. Diese sind aber nicht eliminatorisch, das heißt, Bewerber können nicht durch einen missglückten Sprachtest aus der Bewerbungsprozedur ausscheiden. Das hat Minister Kox im Gespräch mit dem Tageblatt noch mal bekräftigt: „Wir haben einen Sprachtest, der die Fähigkeiten der Bewerber prüft – hier kann allerdings kein Kandidat ausscheiden.“ Genau das ist laut Pascal Ricquier, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft SNPGL, allerdings passiert. Im Gespräch mit dem Tageblatt vergangenen Mittwoch erklärte der Gewerkschafter, dass eine dreistellige Anzahl an Bewerbern nach dem Sprachtest ausgeschieden sei, obwohl das Gesetz eindeutig das Gegenteil vorsieht.

Die Polizeigewerkschaft sei involviert, weil sie einige der Bewerber als Mitglieder zählt – durch das sogenannte Out/In-Verfahren können Beamte, die bislang in der Besoldungsgruppe C1 angestellt waren, in die Besoldungsgruppe B1 wechseln, wenn sie über einen Sekundarschulabschluss, also eine „Première“ verfügen. Dafür müssen sie allerdings den Einstellungstest für die Polizeischule bestehen. Einige Bewerber, die auf diese Weise ausgeschieden sind, haben Anzeige bei der Generalinspektion der Polizei (IGP) gestellt. Die IGP hat daraufhin eine „Enquête administrative“ in die Wege geleitet, wie Direktorin Monique Stirn gegenüber dem Tageblatt bestätigt. Angesprochen auf den Gegenstand der Untersuchung sagte Minister Kox gegenüber dem Tageblatt: „Das ist die Mission der IGP, das festzustellen.“ Er habe beurkundet, dass die Prozedur nach den Regeln, wie er sie sehe, auch abgelaufen sei.

Ungültige Examen?

Laut Ricquier habe die Examenskommission inzwischen nachjustiert und die ausgeschiedenen Kandidaten am 6. Januar per Mail nachträglich zu den Sporttests und psychologischen Tests eingeladen. Hier stelle sich indes die Frage nach der Anonymität, welche für einen gerechten Ablauf der Einstellungsprozedur sorgen soll. „Wie kann dafür gesorgt werden, dass diese zweite Fuhre nun doch nicht systematisch noch aussortiert wird?“ Anders als bei anderen staatlichen Prüfungen habe im Vorfeld des Bewerbungsprozesses bereits keine Anonymisierung der Kandidaten stattgefunden.

Im neuen Polizeigesetz vom 29. Juli 2020 wurden die neuen Kriterien für die Einstellung festgehalten. „Wenn in dem neu geschriebenen Gesetz Präzisionen notwendig sind, werden diese gemacht“, sagte Henri Kox im eingangs erwähnten Tageblatt-Interview. Die Beamtenkammer CHFEP hatte bereits in ihrem Gutachten zu dem neuen Gesetz Unklarheiten bezüglich der Punktevergabe in den Prüfungen bemängelt. Pikanterweise war dieses Gutachten allerdings scheinbar während sechs Wochen verschollen – das Ministerium für innere Sicherheit hat das Schreiben zwar laut Stempel am 5. Juni 2020 erhalten, es wurde dem Parlament allerdings erst am 17. Juli zugänglich gemacht, nachdem die zuständige Kommission bereits über den Gesetzestext getagt hatte. Der Staatsrat hielt am 10. Juli 2020 in seinem eigenen Avis zum Gesetz fest, dass das Gutachten der CHFEP ihn nicht erreicht habe.

Pascal Ricquier von der SNPGL äußert die Befürchtung, dass wegen der Unregelmäßigkeiten in der Prozedur das gesamte Aufnahmeexamen für ungültig erklärt werden könnte. „Dann hätte die Polizei statt der 200 angekündigten neuen Rekruten in Uniform nächstes Jahr nicht einen einzigen. Das kann niemand wollen.“

Source Tageblatt.lu

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