10. August 2021 11:53; Akt: 10.08.2021 12:23
LUXEMBURG – Vor zehn Tagen wurde in Ettelbrück ein Angreifer von einem Polizeibeamten erschossen. Die Police Grand-Ducale hat nun Fragen zum Waffengebrauch beantwortet.
«Jede Situation muss vom Polizeibeamten individuell beurteilt werden», heißt es von der Police Grand-Ducale.
Zehn Tage nach den dramatischen Ereignissen von Ettelbrück, hat die Police Grand-Ducale am heutigen Dienstag einige Fragen zum generellen Dienstwaffen-Einsatz beantwortet. 1. Der Einsatz der Dienstwaffe
Wann darf oder muss ein Polizeibeamter von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen? «Die Dienstwaffe darf nur dann eingesetzt werden, wenn es keine andere Option gibt: Das Gesetz spricht hier von einer «absoluten Notwendigkeit», erinnert die Police Grand-Ducale. «Das Gesetz vom 28. Juli 1973 über den Gebrauch von Waffen und anderen Zwangsmitteln durch Angehörige der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung bildet den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Waffe». Außerdem wird der Begriff der «legitimen Verteidigung» hervorgehoben. In den Artikeln 416 und 417 des Strafgesetzbuches wird der allgemeine Rahmen der Notwehr festgelegt: «Ein Verbrechen oder Vergehen liegt nicht vor, wenn die Tötung, die Verletzung und die Schläge durch die tatsächliche Notwendigkeit der Notwehr oder der Verteidigung anderer angeordnet wurden.»ADVERTISING 2. Ausbildung der Polizei
«Der rechtliche Rahmen für den Gebrauch von Schusswaffen wird den angehenden Polizeibeamten während ihrer Grundausbildung intensiv vermittelt», so die Police Grand-Ducale in einem Schreiben. «Darüber hinaus werden auch Themen wie der verhältnismäßige Einsatz von Zwangsmitteln behandelt. Hinzu kommen praktische Schulungen wie Polizeitaktik, Konfliktmanagement und Deeskalation sowie die Ausbildung an der Dienstwaffe. Im Rahmen der Weiterbildung sind jedes Jahr Auffrischungskurse geplant.» 3. Auf welchen Teil des Körpers sollte man zielen, um einen Angreifer auszuschalten?
Die Bilder zeigen, dass der Mann, der nach einem Autodiebstahl im Norden des Großherzogtums versuchte, zwei Polizisten mit einem Messer anzugreifen, offensichtlich tödlich im Unterleib getroffen wurde. «Ein präziser Schuss im Angesicht einer solchen Gefahr ist gar nicht so einfach», so ein Ballistikexperte gegenüber L’essentiel. «Auf ein bewegliches Ziel zu schießen, mit Stress, Angst und Adrenalin, ist nicht einfach. Die Menschen sind sich dessen nicht bewusst…».
Die Police Grand-Ducale bestätigt dies: «Es gibt keine spezifischen Anweisungen, auf welchen Teil des Körpers ein Polizist in verschiedenen Situationen zielen sollte. Die Beamten werden jedoch so geschult, dass sie nicht danebenschießen, wenn sie schießen müssen, insbesondere um das Risiko für unbeteiligte Personen, die sich in der Nähe befinden könnten, zu minimieren.» Der menschliche Torso sei der Bereich, der in einer solchen Situation am wenigsten verfehlt werden kann.
«Jede Situation muss vom Polizeibeamten individuell beurteilt werden», so die Polizei. «Die Entscheidung, ob die Dienstwaffe eingesetzt wird oder nicht, hängt von vielen Variablen ab, die sich je nach Situation ändern, beispielsweise von der Entfernung, dem Winkel oder der Umgebung…» 4. Welche Waffen nutzt die Polizei in Luxemburg?
Die Dienstwaffe, mit der die Beamten bei ihren täglichen Einsätzen ausgerüstet sind, sei eine Pistole der deutschen Firma Heckler&Koch. «Was den Taser betrifft, so ist sein Einsatz bei täglichen Einsätzen und Interventionen derzeit keine Option für die luxemburgische Polizei».
Für den zukünftigen Einsatz von Bodycams «werden derzeit Analysen durchgeführt», schreibt die Police Grand-Ducale. Allerdings müsse dafür auch ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, unter anderem im Hinblick auf den Datenschutz.