PRESSE Wort.lu Fünf neue Gesetze, die den Rechtsstaat schützen sollen

LOKALES 18/05/2022 Franziska JÄGER

Gewaltbereite Protestler und potenzielle Gefährder sollen in Zukunft härter bestraft werden.
Gewaltbereite Protestler und potenzielle Gefährder sollen in Zukunft härter bestraft werden. Foto: Laurent Blum/LW-Archiv

Wer Polizisten angreift und beleidigt, soll künftig wesentlich härter bestraft werden können.

Nach den Protesten gegen Corona-Maßnahmen mit teilweise massiven Ausschreitungen Ende 2021 in Luxemburg haben Henri Kox, Minister für Innere Sicherheit, und Justizministerin Sam Tanson (beide Déi Gréng) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz angekündigt, das Strafgesetz zu verschärfen. Es ginge um Abschreckung und den Schutz der Polizei. Gleichzeitig solle ein Gleichgewicht zwischen freier Meinungsäußerung und allgemeiner Sicherheit hergestellt werden, so Tanson.

Auf den zwölf Demonstrationen, zum größten Teil nicht angemeldet, zwischen Mitte Dezember 2021 und Februar dieses Jahres, seien durchschnittlich 400 Polizisten pro Veranstaltung im Einsatz gewesen, erklärt Pascal Peters, Zentraldirektor der Police administrative. Zweimal kamen belgische Polizisten mit Wasserwerfern zu Hilfe. Insgesamt 772 Personen wurden kontrolliert, rund 20 vorläufig festgenommen.


Anti-Impf-Demo auf Limpertsberg 19022022. (Foto: Alain Piron)
Demonstrationszone in der Hauptstadt wird aufgehoben

In einem Gesetzesprojekt sollen fünf Maßnahmen ergriffen werden, um härter gegen potenzielle Gefährder vorzugehen, die Präventionsarbeit zu erhöhen und bisherige Lücken im Gesetz zu füllen. Bislang würden nämlich Widerstand gegen die Staatsgewalt und Angriffe auf Polizisten, Kox erwähnt die Spuck-Attacken auf Beamte, nicht hoch genug bestraft.

1. Verschärfung der Strafen bei Rebellion

Widerstand gegen Polizeibeamte soll mit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Sind Waffen mit im Spiel, soll das Strafmaß für die Angreifer zwei bis drei Jahre betragen. 

2. Ausweitung der Artikel 275 und 276 zu „Beleidigung“

Künftig soll der Einsatz von Pyrotechnik sowie explodierenden Rauch- und Farbbomben gegen Polizisten unter Strafe gestellt werden. In der Hochzeit der Corona-Pandemie haben zudem zahlreiche Protestler das Virus als Waffe eingesetzt. Auch Spuck-Attacken auf Polizeibeamte sollen deshalb strafrechtlich verfolgt werden.

3. Gefährliche Substanzen

Ausweitung des Artikel 328 zur öffentlichen Sicherheit: Demnach wird jede Person bestraft, die potenziell gefährliche Stoffe verbreitet, von denen Befürchtungen eines Anschlags auf Personen oder Eigentum ausgehen: 2.000 bis 5.000 Euro. 

4. Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

Wer öffentlich, etwa auf einer Kundgebung oder in den sozialen Netzwerken, personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet ist, diese Person der Gefahr auszusetzen, soll mit einer Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis 5000 Euro bestraft werden. Sind die Zielpersonen Richter, Regierungsmitglieder, Journalisten oder deren Angehörige, sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bis zu 10.000 Euro vorgesehen.

5. Polizei darf verdeckt im Netz ermitteln

Was bisher nur auf Straftaten gegen die Staatssicherheit oder bei Terrorismus angewandt wurde, soll künftig bei allen Delikten und Straftaten, für die eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist, Anwendung finden: Auch in diesen Fällen soll die Polizei verdeckt mit Accounts unter falschen Namen im Netz ermitteln dürfen.

Der Gesetzestext soll noch im Juni auf den Instanzweg geschickt werden, so Kox.

Source Wort.lu

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